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Nationale Visa

Pässe mit verschiedenen Visa

Pässe mit verschiedenen Visa, © Colourbox

Artikel

Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).

Wichtiger Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Antragsunterlagen nur vollständig als sortierte Einzelblattsammlung, NICHT geklammert, geheftet oder in Klarsichthüllen ein.


Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular (erhältlich auch als PDF) und diese Einwilligung aus und bringen Sie zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Exemplare zu Ihrem Termin mit.

Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Merkblätter zusammengestellt:


Kategorien Arbeitsaufnahme

Hintergrundinformationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Merkblatt - Informationen zum erforderlichen Sprachnachweis

Merkblatt - Fachkräfte mit akademischer Ausbildung - Blaue Karte EU

Merkblatt - Fachkraft mit akademischer Ausbildung

Merkblatt - Fachkräfte mit Berufsausbildung

Merkblatt - IT-Spezialisten mit Berufserfahrung

Merkblatt - Arbeitsaufnahme Westbalkanregelung

Merkblatt - Selbstständige Erwerbstätigkeit

Merkblatt - Gesundheitsberufe

Merkblatt - Arbeitsaufnahme mit Teilanerkennung der beruflichen Qualifikation

Merkblatt - Arbeitsaufnahme Au-Pair

Merkblatt - Arbeitsplatzsuche Fachkräfte

Merkblatt - Arbeitsaufnahme Spezialitätenkoch

Merkblatt - Arbeitsaufnahme Berufskraftfahrer


Kategorie Familienzusammenführung

Merkblatt - Ehegattennachzug/Eheschließung

Merkblatt - Kindernachzug

Merkblatt - Nachzug zum deutschen Kind

Merkblatt - Nachzug sonstiger Familienangehöriger

Merkblatt - Informationen zum erforderlichen Sprachnachweis


Andere Kategorien

Merkblatt - Ausbildungsplatzsuche

Merkblatt - Studium

Merkblatt - Studium (Promotion)

Merkblatt - Forschungsaufenthalt

Merkblatt - Sprachkurs

Merkblatt - Schulbesuch

Merkblatt - Aufnahme Freiwilligendienst

Merkblatt - Berufsausbildung

Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten oder länger möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Rückgabe des Passes

Sie werden per SMS benachrichtigt, sobald Ihr Pass in der Visastelle zur Abholung bereitliegt.

Die Passabholung findet jeden Dienstag von 14.30 – 15.00 Uhr in der Visastelle der Botschaft statt. Bitte bringen Sie dazu Ihren Kassenzettel/Abholzettel, den Sie bei der Antragstellstellung erhalten haben. Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit Ihrem Abholzettel sowie einer von Ihnen persönlich unterschriebenen Vollmacht den Pass abholen lassen. Ihre Unterschrift unter der Vollmacht muss notariell beglaubigt sein.

Kontrollieren Sie nach Erhalt des visierten Passes sofort, ob das Visum Fehler enthält. Sollte dies der Fall sein, melden Sie sich bitte umgehend bei der Visastelle.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

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