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Visum zur Aufnahme eines Freiwilligendienstes (BFD, FSJ, FÖJ, EFD)
Grundsätzliche Hinweise
Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.
Unterlagen die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
Das Visum bedarf der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. zwei Monate, in Einzelfällen auch länger.
Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Allgemeine Informationen
Für die Teilnahme an Freiwilligendiensten in Deutschland (FSJ, BFD und FÖJ) kann ein Visum erteilt werden. Für die Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst (EFD) wird bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Visum erteilt. Die Dauer des Freiwilligendienstes kann zwischen sechs und 24 Monaten liegen, die Regel ist jedoch ein volles Jahr.
Ziele des Aufenthalts sind Engagement für das Allgemeinwohl sowie der Kompetenzerwerb.
Allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie hier: Make it in Germany.de
Erforderliche Unterlagen
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:
⬜ Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
⬜ Ggf. Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
⬜ Aktuelles biometrisches Passbild (siehe: Foto-Mustertafel)
⬜ Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett freien Seiten)
⬜ Einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
⬜ Vertrag / Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland:
- BFD: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein.
- FSJ/FÖJ: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.
- EFD: Ihr Vertrag muss von einer Nationalen Agentur Erasmus+ Jugend in Aktion und der koordinierenden Organisation unterzeichnet sein. Die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem/der Freiwilligen unterzeichnet sein.
⬜ selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit.
⬜ Motivationsschreiben; darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden.
⬜ Nur bei BFD/FSJ/FÖJ: Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird oder Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können (sonst: Verweis an die Auslandsvertretung zur Antragstellung zum Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache).
⬜ Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
(In der Regel trägt die aufnehmende Organisation die Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.)
⬜ Belehrung über die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung vor Einreise
Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Montenegrinisch
⬜ Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch einen mindestens sechs Monate bestehenden legalen Aufenthaltstitel.
Gebühr
⬜ Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in bar.
Vollständigkeit
⬜ Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen
Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.
_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift