Ab dem 11.06.2024 beträgt die Gebühr für ein Schengenvisum 90 EUR; für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren 45 EUR (Art. 16 Abs. 1 und 2 Visakodex). Hintergrund für die Anpassung ist die Überprüfung der Visumgebühr durch die Europäische Kommission, die gem. Art. 16 Abs. 9 des Visakodex alle drei Jahre erfolgt.
Ab dem 1. Juni 2024 können Sie ihr Visumverfahren durch Einholung der Vorabzustimmung wesentlich beschleunigen: Hierzu beantragt Ihr künftiger Arbeitgeber die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, bevor Sie einen Termin zur Visumbeantragung vereinbaren. Sobald Ihr künftiger Arbeitgeber die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat, können Sie einen Termin vereinbaren und das Visum unter Vorlage der Vorabzustimmung beantragen. Damit entfällt das Losverfahren und Sie erhalten innerhalb weniger Wochen einen Termin bei der Visastelle. Die letzte Auslosung findet im Mai für Termine im Juni 2024 statt. Termine nach dem neuen Verfahren werden zeitnah freigeschaltet sein.
Seit 18. November 2023 sind in Deutschland neue Regelungen zur Erleichterung der Arbeitsmigration in Kraft getreten. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten. Auf der Webseite Make-it-in-Germany erhalten Sie einen Überblick über alle Neuerungen.