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Visum für die Tätigkeit Spezialitätenkoch
Grundsätzliche Hinweise
Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.
Unterlagen die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
Das Visum bedarf der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. zwei Monate, in Einzelfällen auch länger.
Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Allgemeine Informationen
Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköchen kann ein Aufenthaltstitel für eine Vollzeitbeschäftigung in Spezialitätenrestaurants erteilt werden. Sie müssen Staatsangehörige des Landes sein, nach dessen landestypischer Küche das Restaurant ausgerichtet ist. Wenn eine in Deutschland anerkannte qualifizierte Berufsausbildung nachgewiesen wird, kann auch ein Aufenthaltstitel für eine Fachkraft mit Berufsausbildung beantragt werden.
Allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie hier: Make it in Germany.de
Erforderliche Unterlagen
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:
⬜ Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
⬜ Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
⬜ Ggf. Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
⬜ Aktuelles biometrisches Passbild (siehe: Foto-Mustertafel)
⬜ Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett freien Seiten)
⬜ Einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
⬜ Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis oder entsprechender Ausdruck aus dem Arbeitgeber- e-Service der Bundesagentur für Arbeit
⬜ Beschreibung des Spezialitätenrestaurants in Deutschland in einer Kopie
⬜ Speisekarte des Spezialitätenrestaurants in Deutschland in einer Kopie
⬜ Lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache mit einer Kopie
⬜ Nachweis des Abschlusses der ausländischen Berufsausbildung (Dauer mind. 2 Jahre) bei einem anerkannten Bildungsträger im Original und einer Kopie. Ein Bescheid einer für die Anerkennung in Deutschland zuständigen Stelle ist nicht erforderlich.
⬜ Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit als Koch in qualifizierten Betrieben nach der Berufsausbildung oder – wenn im Herkunftsland keine Ausbildung an einer Berufsfachschule möglich ist - über eine mindestens sechsjährige Tätigkeit als Koch in qualifizierten Betrieben (z.B. Arbeitszeugnis) im Herkunftsland mit Angaben des vollen Namens und aktueller Telefonnummer des Arbeitgebers sowie Handelsregisterauszug/Geschäftslizenz im Original und einer Kopie.
⬜ Belehrung über die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung vor Einreise
Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Montenegrinisch
⬜ Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch einen mindestens sechs Monate bestehenden legalen Aufenthaltstitel.
Gebühr
⬜ Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in bar.
Vollständigkeit
⬜ Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen
Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.
_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift