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Gebühren für Amtshandlungen der Botschaft Podgorica

Mann mit Kugelschreiber und Papier tippt auf Taschenrechner.

Gebühren, © colourbox.de

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Gebührenübersicht für Amtshandlungen der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Podgorica

Passangelegenheiten

Reisepass mit 32 Seiten, für Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre101,00 EUR
Reisepass mit 32 Seiten, für Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre68,50 EUR
Reisepass mit 48 Seiten, für Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre123,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten, für Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre90,50 EUR
Expresszuschlag32,00 EUR
Vorläufiger Reisepass, Gültigkeit 1 Jahr70,00 EUR
Personalausweis (ab 24 Jahre)78,00 EUR
Personalausweis (unter 24 Jahre)63,80 EUR
Reiseausweis zur Rückkehr (bei Passverlust), Gültigkeit für die Rückreise, max. 1 Monat52,00 EUR

Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), erhöhen sich die Gebühren um folgende Beträge:

  • Reisepass (ab 24 Jahren) - 70,00 EUR
  • Reisepass (unter 24 Jahren) - 37,50 EUR
  • Personalausweis (ab 24 Jahren) - 13,00 EUR
  • Personalausweis (unter 24 Jahren) - 13,00 EUR

Visaangelegenheiten

Die Bearbeitungsgebühr von 90,00 EUR für (Schengen-) Kurzzeitvisa (Aufenthalte bis zu 90 Tage) sowie 75,00 EUR für (Nationale-) Langzeitvisa (Aufenthalte länger als 90 Tage) ist bei Antragstellung in der Visastelle bar oder per internationaler Kreditkarte zu entrichten.

Ausnahmen:

  • Kinder unter 6 Jahren, Schüler/innen und begleitendes Lehrpersonal auf Studien- oder Bildungsreisen sowie Forscher/innen (nur für Forschungszwecke) werden von allen Schengen-Staaten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit von der Visagebührenpflicht für Aufenthalte bis zu 90 Tage befreit, für minderjährige Antragstellende gilt der reduzierte Betrag von 45,00 EUR.
  • Für Kinder unter 16 Jahren gilt für nationale Visa der reduzierte Betrag von 37,50 EUR
  • Von Familienangehörigen von EU / EEA / EFTA - Bürgern/innen und Stipendiat/innen sind keine Gebühren zu entrichten.

Konsularangelegenheiten

Unterschriftsbeglaubigung in familienrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Namenserklärung)
79,50 EUR
Unterschriftsbeglaubigung in sonstigen Angelegenheiten
56,50 EUR
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien)
26,00 EUR
Beurkundung von Willenserklärungen
95,00 EUR
Konsularische Bescheinigung mit Vorlage (z. B. Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses)
34,00 EUR
Konsularische Bescheinigung ohne Vorlage
70,50 EUR
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