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Visum für Arbeitsaufnahme in anerkannten Gesundheitsberufen

Artikel

Grundsätzliche Hinweise

Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.

Unterlagen die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

Sobald Sie von uns benachrichtigt wurden, dass Ihr Antrag positiv entschieden werden konnte, kann der visierte Pass während der regulären Öffnungszeiten der Visastelle abgeholt werden.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Falsche oder unvollständige Angaben sowie falsche und verfälschte Unterlagen führen regelmäßig zur Ablehnung des Antrags.

Erforderliche Unterlagen

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:

Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots

Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

⬜ Aktuelles biometrisches Passbild (siehe: Foto-Mustertafel)

Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten ab Beginn des voraussichtlichen Aufenthalts in Deutschland, mindestens zwei freien Seiten und nicht älter als 10 Jahre alt

⬜ Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit einer Kopie.

gültige Krankenversicherung (keine Reisekrankenversicherung) für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland, sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht. Die Versicherung kann auch erst zur Erteilung des Visums vorgelegt werden.

Arbeitsvertrag des Arbeitgebers aus Deutschland oder verbindliches Arbeitsplatzangebot mit Angabe des Arbeitgebers (Name mit Anschrift des tatsächlichen Arbeitsortes), der Beschäftigungsart: Vollzeit oder Teilzeit/Ausbildung zum…, des Brutto-Entgeltes, des Zeitraums des Anstellungsverhältnisses (befristet/unbefristet), der Tätigkeitsbezeichnung oder einer Stellenbeschreibung

Vom Arbeitgeber ausgefülltes Formular Stellenbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit

Nachweis zu Ihrer beruflichen Qualifikation, z.B.

  • Hochschulabschluss. Vor dem Erhalt eines Visums zur Erwerbstätigkeit muss Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Dies können Sie in der anabin Datenbank nachprüfen.
  • Nachweis des erworbenen Ausbildungsabschlusses
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungen (falls vorhanden)

Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de


Bescheid über Anerkennung der Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses oder Berufserlaubnis der zuständigen Landesbehörde (außer bei Helfertätigkeiten)

bei Helfertätigkeiten: Nachweis der zuständigen Landesbehörde darüber, dass keine Berufserlaubnis benötigt wird

anerkanntes Sprachzertifikat über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B 2 für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte

anerkanntes Sprachzertifikat über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B 2 für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte

Belehrung über die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung vor Einreise

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Montenegrinisch

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch Vorlage eines mindestens seit sechs Monaten bestehenden legalen Aufenthaltstitels mit einer Kopie., mindestens drei Monate nach geplanter Rückkehr gültig.

Gebühr

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in bar.

Vollständigkeit

Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift



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