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Visum für Ehegattennachzug / Eheschließung

Artikel

Grundsätzliche Hinweise

Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.

Unterlagen die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. drei Monate, in Einzelfällen auch länger.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie hier: Make it in Germany.de

Erforderliche Unterlagen

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:

Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

⬜ Aktuelles biometrisches Passbild (siehe: Foto-Mustertafel)

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben), mit noch mind. 2 komplett freien Seiten

Einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses (Gültigkeitsdauer mindestens 6 Monate ab Beginn des voraussichtlichen Aufenthalts in Deutschland).

Belehrung über die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung vor Einreise
Für den Zeitraum ab Gültigkeitsbeginn des Visums bis zur Aufnahme in die (gesetzliche oder private) Familienversicherung ist ausreichender Krankenversicherungsschutz nachzuweisen.

Passkopie des in Deutschland lebenden Ehegatten/Lebenspartners

Kopie des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Ehegatten/Lebenspartners.

Aktuelle Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Ehegatten/Lebenspartners mit einer Kopie.

Aktuelle internationale Heiratsurkunde oder nationale Heiratsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung, deutsche Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde im Original mit einer Kopie

Nachweis mindestens einfacher Deutschkenntnisse (beachten Sie hierzu bitte unser Merkblatt) - Original plus eine Kopie.

Bei zu erfolgender Eheschließung in Deutschland stattdessen:

Internationale Geburtsurkunde beider Ehegatten mit einer Kopie

⬜ Internationales Ehefähigkeitszeugnis (Formul A) beider Ehegatten oder
Bestätigung der Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt in Deutschland mit einer Kopie.

Bei Vorehen:

Scheidungsurkunden/-urteile, standesrechtliche Bescheinigungen über Vorehen, Sterbeurkunden früherer Ehepartner im Original mit je einer Kopie.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Montenegrinisch

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch einen mindestens sechs Monate bestehenden legalen Aufenthaltstitel.

Gebühr

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in bar. Die Bearbeitung ist bei einem Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen oder einem Staatsangehörigen eines der Mitgliedsländer der Europäischen Union kostenlos.

Vollständigkeit

Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift


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