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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

Artikel

Allgemeine Hinweise

Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft Podgorica

Hilfe in Notfällen

In dringenden Notfällen deutscher Staatsangehöriger steht Ihnen der Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft Podgorica zur Verfügung.

Sie erreichen den Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten von montags bis donnerstags von 17.00 bis 24.00 Uhr, freitags von 14.00 bis 24.00 Uhr und am Wochenende und an Feiertagen von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr unter der Telefonnummer 067 211 954. Vom Ausland aus lautet die Telefonnummer 00 382 67 211 954.

Die Botschaft kann außerhalb der Dienstzeit keine Anfragen zu Visa- oder Passangelegenheiten beantworten.

Sie können die Botschaft außerdem per Kontaktformular erreichen. Ihre Mail wird am nächsten Arbeitstag gelesen und bearbeitet.

Was kann und darf die Deutsche Botschaft Podgorica tun?

Die Botschaft kann Ihnen:

- bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen.

- bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln und Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen (Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer) bzw. in Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, auch eine Überweisung über die Auslandsvertretung ermöglichen.

- in besonders gelagerten Einzelfällen bis zum Eingang der Geldüberweisung aus der Heimat ein Überbrückungsgeld auszahlen, das selbstverständlich zurückzuzahlen ist.

- wenn alle eigenen Hilfsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, Ihnen eine zurückzuzahlende Hilfe zur Rückkehr nach Deutschland gewähren.

- in Fällen, in denen Sie Probleme mit den Behörden des Urlaubslandes haben, für Sie vermittelnd tätig werden.

- bei Bedarf einen Anwalt, Arzt/Facharzt, Dolmetscher/Übersetzer vor Ort benennen.

- im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung sicherstellen und Ihre Angehörigen unterrichten.

- beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich sein.

Was die Deutsche Botschaft nicht tun kann und darf:

- Führerschein-Ersatzpapiere ausstellen,

- Ihre offenen Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten bezahlen,

- Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren,

- in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen,

- für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten,

- als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden,

- die extrem hohen Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen,

- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen.

Welche Notrufnummer müssen Sie wählen, um Unterstützung in jeder Notsituation zu erhalten? Die richtige Antwort: die 112!

Über die kostenlose Telefonnummer 112 erreichen Sie in ganz Montenegro automatisch die nächstgelegene Rettungsleitstelle und können dort medizinische Notfälle, Unfälle, Feuer, sonstige Notlagen melden, sowohl aus dem Fest- als auch aus jedem Mobilfunknetz.

Es besteht die Möglichkeit, sich die App des Notdienstes Montenegros auf Ihr Android Smartphone/Handy aus Google Play zu laden (die App wird gerade überarbeitet, wir stellen nach Abschluss den neuen Link zur Verfügung).

Webseite des montenegrinischen Innenministeriums mit einer Liste der Polizeistationen.

Passverlust

Sie haben Ihren Reisepass verloren oder wurden bestohlen? Die Deutsche Botschaft Podgorica hilft mit einem Ersatzdokument zur Rückkehr nach Deutschland.

Die Deutsche Botschaft Podgorica ist ermächtigt, bei Verlust des Reisepasses einen sogenannten „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ auszustellen. Dieses Dokument hat eine maximale Gültigkeitsdauer von vier Wochen und berechtigt zur Rückreise auf direktem Weg (Direktflug) nach Deutschland. Sollten Sie eine Umsteigeverbindung zurück nach Deutschland gebucht haben, muss ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, was nur während der Öffnungszeiten der Botschaft möglich ist.

Am schnellsten geht das Verfahren, wenn Sie Fotokopien aller verloren gegangener Ausweispapiere vorlegen können. Gegebenenfalls muss die Botschaft vor Ausstellung Ihre inländische Passbehörde kontaktieren.

Welche Unterlagen sind im Falle eines Ausweisverlustes vorzulegen?

- Personalausweis oder sonstige Urkunden, aus der sich sowohl Ihre Identität als auch die deutsche Staatsangehörigkeit feststellen lässt

- zwei Passfotos (Hinweise zu Passfotos finden weiter oben auf dieser Seite)

- eine polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige ist bei der Polizei in allen größeren Städten in Montenegro möglich.

Kontaktadresse des Polizeihauptquartiers in Podgorica:

Centar bezbjednosti Podgorica
Bulevar Svetog Petra Cetinjskog 22
81000 Podgorica
Tel.: +382 20 241 964
Tel.: +382 20 224 804
Fax: +382 20 243 872
Notruf bei der Polizei : 122 oder +382 20 622-222
E-mail: pjpodgorica.rukovodilac@policija.me

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung eines „Reiseausweises als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ beträgt 21 Euro, außerhalb der regulären Dienstzeiten 29 Euro. Die Passgebühr wird LS (entsprechender Gegenwert) zu zahlen.

Geldverlust

Bei Geldverlust kann die Deutsche Botschaft Podgorica Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln und Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen.

Überweisungen von Deutschland aus sind z.B. über Western Union möglich bei:

- allen Geschäftsstellen der Reise Bank AG und Cash Express GmbH an fast allen großen Bahnhöfen, Flughäfen und Grenzübergängen bzw. Fährhäfen, meist 7 Tage in der Woche geöffnet, allerdings nicht rund um die Uhr, sondern in der Regel zwischen 08.00 Uhr-20.00 Uhr.

- bei der jeweiligen Hausbank in Deutschland, diese reicht den Auftrag an die Reise Bank weiter (Geldtransfer dauert länger als bei direkter Einzahlung bei der Reisebank).

- Postämtern mit Postbank-Service (Western Union Service der Postbank). Die Postbank wickelt den Transfer nicht über die Reisebank ab, sondern direkt mit den Western Union-Agenten im betreffenden Land.

Auskünfte erteilt:

- die Hotline der ReiseBank unter Tel.: +49 1805 225822

- der Internetservice der Reisebank unter www.reisebank.de

- die Hotline der Postbank Saarbrücken (Western Union Service) unter Tel.: +49 180 3030330.

Dauer und Gebühren

Nach Auskunft der ReiseBank AG sowie der Postbank ist der eingezahlte Betrag in der Regel nach wenigen Minuten weltweit abrufbar, bei Einzahlungen über andere Banken dauert es länger.

Die Gebühren sind in der Regel gestaffelt nach dem Überweisungsbetrag. Die ReiseBank AG berechnet z.B.

- für 100 Euro Überweisungsbetrag 14,50 Euro Gebühr

- für 500 Euro Überweisungsbetrag 30,00 Euro Gebühr

- für 1.000 Euro Überweisungsbetrag 42,50 Euro Gebühr

- für 3.000 Euro Überweisungsbetrag 116,50 Euro Gebühr.

Auszahlungen

Auszahlungen sind möglich bei den Filialen von Western Union in Montenegro. Einzahler bei der ReiseBank oder Postbank werden über mögliche Auszahlungsstellen informiert. Einige Postfilialen in Montenegro bieten Dienste von Western Union an. Die Voraussetzungen für die Auszahlung richten sich nach montenegrinischem Recht. In der Regel wird bei der Auszahlung die Vorlage eines Ausweises verlangt. Mehr erfahren Sie auf der Internetseite von Western union.

Unter folgendem Link finden Sie sämtliche in Montenegro tätigen Banken.

In besonders gelagerten Einzelfällen kann die Botschaft bis zum Eingang der Geldüberweisung aus der Heimat ein Überbrückungsgeld auszahlen, das selbstverständlich zurückzuzahlen ist. Wenn alle eigenen Hilfsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, kann Ihnen unter Umständen eine zurückzuzahlende Hilfe zur Rückkehr nach Deutschland gewährt werden. Bitte wenden Sie sich zur Einzelfallprüfung an die Botschaft.

Krankheit/Unfall

Liste der Krankenhäuser in Montenegro

Festnahme

Die Behörden von Montenegro sind durch die Wiener Konvention verpflichtet, die deutsche Botschaft unverzüglich zu unterrichten, sofern der Verhaftete dies verlangt. Leider kennt nicht jeder Polizeibeamte dieses internationale Abkommen. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung informieren zu können.

Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

In Montenegro besteht kein Anwaltszwang. Es ist jedoch in den meisten Fällen ratsam, sich von einem hier zugelassenen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Ein Pflichtverteidiger, der für seine Tätigkeit keine Gebühren von Ihnen verlangt., wird nur bei bestimmten Delikten gestellt. ( z.B. bei Minderjährigen oder Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren bestraft werden können etc.). Alternativ oder in den Fällen, in denen kein Pflichtverteidiger gestellt wird, können Sie auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Hierbei ist Ihnen die Botschaft behilflich. Bitte klicken Sie hier, um die Anwaltsliste aufzurufen.

Haftbesuche

Der Konsularbeamte darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. Er vergewissert sich, welche Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob die

Behandlung korrekt ist und ob die Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend sind. Auf Wunsch unterrichtet die Botschaft die Angehörigen. Die Botschaft hat keine Einflussmöglichkeit auf das Strafverfahren an sich.

Festnahmen bei Doppelstaatern

Wenn Sie Doppelstaater sind und neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, ist konsularische Hilfe - wenn überhaupt - nur eingeschränkt möglich. Die montenegrinischen Behörden betrachten Sie dann als ihren eigenen Staatsbürger.

Todesfall

Ist ein Deutscher im Ausland verstorben, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im Sterberegister des zuständigen Standesamts beurkundet werden. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Die Antragstellung ist nicht an eine Frist gebunden und somit jederzeit möglich.

Um Anträge auf Beurkundung des Todes eines Deutschen in Montenegro kümmert sich normalerweise der montenegrinische Bestatter, der zuvor von den Angehörigen entsprechend bevollmächtigt wurde. Der Antrag kann vom Antragsberechtigten auch direkt beim zuständigen Standesamt (Innenministerium von Montenegro) gestellt werden.

Welches Standesamt ist zuständig?

Für die Beurkundung des Todes eines Deutschen im Ausland ist in erster Linie das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland gestorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin für die Bearbeitung des Antrags zuständig.

Antragsberechtigung

Bei einem Sterbefall sind nebeneinander antragsberechtigt die Eltern und die Kinder des Verstorbenen sowie dessen (letzter) Ehegatte oder Lebenspartner. War der Verstorbene adoptiert, können nur die Adoptiveltern den Antrag als Eltern stellen. Das Antragsrecht als Ehegatte oder Lebenspartner setzt voraus, dass die Ehe oder Lebenspartnerschaft erst durch den Tod des Betroffenen aufgelöst worden ist. Leibliche und angenommene Kinder des Verstorbenen sind gleichermaßen antragsberechtigt, nicht aber weitere Abkömmlinge.

Ist keine antragsberechtigte Person mehr vorhanden, kommt nur die gerichtliche Feststellung des Todes in Frage (§ 39 ff Verschollenen Gesetz).

Beizufügende Nachweise und Unterlagen

Die nachfolgende Aufzählung beruht auf Erfahrungswerten und ist nicht abschließend. Das zuständige Standesamt in Deutschland kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen. Alle fremdsprachigen Urkunden müssen notariell in die deutsche Sprache übersetzt werden. Gegebenenfalls akzeptiert das Standesamt internationale (Geburts-)Urkunden.

- Nachweis über den Sterbefall (Sterbeurkunde, kann diese nicht vorgelegt werden, sonstige Nachweise über den Sterbefall (z.B. Totenschein)

- bei einem ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde

- bei verheirateten Verstorbenen: Eheurkunde/ beglaubigter Eheregisterausdruck der letzten Ehe

- bei Eheauflösung zusätzlich: Sterbeurkunde oder rechtskräftiger Beschluss über die Todeserklärung, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, ggf. Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung

- Beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Verstorbenen

- Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen

- Beglaubigte Kopie des Reisepasses bzw. Passersatz oder Personalausweises des Anzeigenden.

Wenn ein deutscher Staatsbürger in Montenegro stirbt:

Bestattungsunternehmen in Montenegro:

Firma D.O.O. „Barlovic Company“

Djona Barlovic

Adresse: Tolosi bb

85360 Ulcinj

Telefonnummer: +382 67 300 600

+382 69 081 246

E- Mail: garant@t-com.me

Welche Unterlagen braucht der montenegrinische Bestatter, um die Überführung des Leichnams zu übernehmen und diesen nach Deutschland zu transportieren bzw. ordnungsgemäß zu bestatten:

Vollmacht der Familienangehörigen zur Übernahme des Leichnams vom Aufbewahrungsort (Hotel, Krankenhaus, Notfallstation, Gerichtsmedizin....) , Kühlung und für die Bestattung bzw. für den Transport des Verstorbenen bis zum vereinbarten Bestimmungsort.

Pass und Geburtsurkunde des Verstorbenen

Namen der Eltern des Verstorbenen (für die Beantragung der Sterbeurkunde)

Bei einer Sarg- / Urnenüberführung:

Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-adresse eines von den Angehörigen zu beauftragenden Bestattungsinstituts in Deutschland

Bei einer Sargüberführung stellt die Botschaft einen Leichenpass aus.

In Montenegro gibt es keine Möglichkeit zur Einäscherung, dies kann aber in Belgrad erledigt werden. Bei einer Urnenüberführung stellt die Botschaft eine Urnenbescheinigung aus.

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