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Chancenkarte (§§ 20a + 20b AufenthG)

Artikel

Grundsätzliche Hinweise

- Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.

- Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.

- Zeugnisse, Diplome o. ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück. Wenn Ihr Dokument von einem der Vertragsstaaten nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt wurde, brauchen Sie keine zusätzliche Bestätigung, dass es echt ist; das Gleiche gilt, wenn es von Behörden eines anderen EU Mitgliedstaats ausgestellt wurde.

- Die Regelbearbeitungszeit beträgt etwa zwei Monate, in Einzelfällen auch länger.

- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich; bitte buchen Sie Ihre Reise erst nach Erhalt des Visums.

- Die Visastelle behält sich vor, weitere Dokumente anzufordern.

- Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Allgemeine Informationen

Die 'Chancenkarte' (ab 01.06.2024) ist eine neue Rechtsgrundlage im deutschen Aufenthaltsgesetz, um den gesteuerten Zugang zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu ermöglichen. Neben der Arbeitsplatzsuche ermöglicht sie auch die Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland.

Die 'Chancenkarte' kann auf zwei Wegen erlangt werden:

Variante 1 - Drittstaatsangehörige, die eine volle Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation nachweisen und daher als 'Fachkräfte' i. s. d. Aufenthaltsgesetzes gelten, können die Chancenkarte bei nachgewiesener Sicherung des Lebensunterhalts ohne weitere besondere Voraussetzungen beantragen.

Variante 2 - Alle anderen Antragstellenden (keine Fachkräfte) müssen

a) einen ausländischen Hochschulabschluss, einen mindestens zweijährigen Berufsabschluss (jeweils im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt) oder einen von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss und

b) entweder einfache deutsche (Niveau A1) oder englische Sprachkenntnisse (Niveau B2) nachweisen.


Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann man für Kriterien wie Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug sowie das Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartnerinnen und -partner unterschiedliche Punktzahlen sammeln. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens 6 Punkte erreicht werden.

Die Chancenkarte wird für maximal ein Jahr erteilt, wenn der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert werden kann. Sie bietet während des Aufenthalts in Deutschland Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche.

Weitere Informationen zur Chancenkarte (insbesondere ein 'Self-Check') sowie allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie auf Make it in Germany.


A. Erforderliche Unterlagen für alle Antragstellenden (Variante 1 und 2)

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Bitte die Liste als Ausdruck vorlegen. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:

Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

⬜ Ggf. Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

⬜ Aktuelles biometrisches Passbild (siehe: Foto-Mustertafel)

⬜ Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett freien Seiten)

⬜ Einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

Motivationsschreiben: Es soll nachvollziehbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen in Deutschland Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und wo in Deutschland Sie sich aufhalten wollen (inklusive Angaben zu Unterkunft und sonstigem Lebensunterhalt). Und – falls zutreffend – welche Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation Sie in Deutschland planen.

⬜ tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang

Finanzierung: Sie können die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland durch Eigenmittel oder förmliche Verpflichtungserklärung decken. Zusätzlich kann auch – wenn schon konkret absehbar – eine bei der Chancenkarte erlaubte Nebenbeschäftigung berücksichtigt werden. Bitte weisen Sie die Sicherung des Lebensunterhalts wie folgt nach:

Sperrkonto: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro antragstellende Person grundsätzlich mindestens 1027 € pro Monat zur Verfügung stehen, was bei der Regelgültigkeitsdauer der Chancenkarte von 12 Monaten eine Summe von 12.324 € ist. Bitte eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung der Bank unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend; ebenso ist der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die Bestätigung der Bank nicht ausreichend. Nähere Infos finden Sie hier.

Nebenbeschäftigung: Falls Sie schon eine konkrete Nebenbeschäftigung in Deutschland in Aussicht haben, können Sie dies durch einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen, aus der die wöchentlichen Arbeitszeiten und der monatliche Verdienst hervorgehen.

Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG, in der sich eine Person gegenüber der deutschen Ausländerbehörde schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Original + Kopie)

Belehrung über die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung vor Einreise

Sie verpflichten sich, eine private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte (nach Erteilung des Visums) abzuschließen.

Antragstellende mit einer anderen Staatsangehörigkeit als montenengrinisch

⬜ ¨ Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch Vorlage eines montenegrinischen Langzeitaufenthaltstitels. Die Visastelle behält sich vor, Ihre Kontoauszüge und ggf. Miet- und Arbeitsverträge zur Glaubhaftmachung Ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Montenegro nachzufordern.

Gebühr

Visumgebühr in Höhe von 75 €. Zahlbar in bar und in EUR.


B. Variante 1: Chancenkarte für Fachkräfte

⬜ Berufsausbildungsabschluss in Deutschland (Original + Kopie)

oder

⬜ Hochschulabschluss in Deutschland (Original + Kopie)

oder

⬜ Ausländischer Hochschulabschluss (Original mit Apostille und Kopie) + Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation von der jeweiligen für die Anerkennung zuständigen Stelle (Original + Kopie)

oder

⬜ Ausländischer Hochschulabschluss (Original mit Apostille und Kopie) + Anerkennung der Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss)

oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)

⬜ Ausländischer Hochschulabschluss (Original mit Apostille und Kopie) + Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ZAB (Original + Kopie)

oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)

Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis – z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, also Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis oder Erteilung der ärztlichen Approbation (Original + Kopie)

Informationen zum Thema Anerkennung sind auf www.anerkennung-in-deutschland.de zu finden.


C. Variante 2: Chancenkarte nach dem Punktesystem (keine Fachkräfte)

ausländischer Berufsausbildungsabschluss (Original + Kopie) und

⬜ Bescheinigung/Feststellung (Original + Kopie) der 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB über Anerkennung des Qualifikationsnachweises (staatliche Anerkennung, bei Berufsausbildung mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer)

oder

⬜ Teilanerkennungsbescheid/Defizitbescheid für Ihre Berufsqualifikation (Original + Kopie)

oder

ausländischer Hochschulabschluss (Original + Kopie) und

Nachweis über staatliche Anerkennung des Hochschulabschlusses – entweder durch

⬜ Feststellung der (bedingten) Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss und Ihre Hochschule)

oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)

⬜ Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (Original + Kopie)

oder

Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer mit dazugehöriger Bestätigung des 'Bundesinstituts für Berufsbildung' BIBB (Originale + Kopie)

Sprachkenntnisse:

⬜ Bescheinigung (Original + Kopie) über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache – mindestens A1! (derzeit nur: Goethe, ÖSD, Telc, DAF, ECL, siehe Merkblatt)

und/oder

⬜ Bescheinigung (Original + Kopie) über Ihre Kenntnisse der englischen Sprache – mindestens B2! Die Aussteller der Bescheinigung müssen von der Association of Language Testers in Europe (ALTE) zertifiziert sein; alternativ wird auch der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL) akzeptiert.


Hinweis: Die oben genannten Dokumente sind auch für die Berechnung der Punktzahl für die Chancenkarte relevant! So können Sie für Deutsch- und Englischkenntnisse auf bestimmten Niveaus Punkte erhalten, ebenso für eine Teilanerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation.

Punkte für die Chancenkarte (Einzelheiten zu den erreichbaren Punktzahlen sind auf Make it in Germany zu finden) können Sie zusätzlich mit folgenden Nachweisen sammeln:

⬜ Nachweise zu Ihrer Berufserfahrung in den letzten 5 oder 7 Jahren, sofern diese einen Bezug zu Ihrer Berufsqualifikation hat: Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen, usw. (Originale + Kopie)

⬜ Wenn Sie sich innerhalb der vergangenen 5 Jahre mindestens 6 Monate lang ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (schengenrechtliche Kurzaufenthalte zählen nicht dazu!), weisen Sie dies bitte durch geeignete Dokumente nach, z.B. durch
- ungekündigte Mietverträge
- Arbeitsverhältnisse, Dienstleistungsverträge, usw.
- Pässe mit Visa und Einreisestempeln

⬜ Möchte Ihr(e) Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) ebenfalls eine Chancenkarte beantragen – oder hat sie sogar schon – und dann gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland einreisen? Wenn ja, dann kann eine(r) von Ihnen 1 zusätzlichen Punkt für die Chancenkarte sammeln. Falls zutreffend, legen Sie dann bitte auch einen entsprechenden Nachweis für den Chancenkarten-Antrag Ihrer/Ihres Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) vor.

Online-Antragstellung über das Auslandsportal

Sie können Ihren Visumantrag online im Auslandsportal des Auswärtigen Amts stellen. Ihre Unterlagen werden im Rahmen des Online-Verfahrens auf Vollständigkeit geprüft, so dass Sie optimal auf Ihren Termin in der Auslandsvertretung vorbereitet sind. Zum Auslandsportal.

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