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Visum zum Schulbesuch

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Grundsätzliche Hinweise

Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.

Unterlagen die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Falsche oder unvollständige Angaben sowie falsche und verfälschte Unterlagen führen regelmäßig zur Ablehnung des Antrags.

Erforderliche Unterlagen

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:

Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

⬜ Aktuelles biometrisches Passbild (siehe: Foto-Mustertafel)

Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten ab Beginn des voraussichtlichen Aufenthalts in Deutschland, mindestens zwei freien Seiten und nicht älter als 10 Jahre alt

Belehrung über die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung vor Einreise

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

Internationale Geburtsurkunde oder nationale Geburtsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung oder deutsche Geburtsurkunde im Original mit je einer Kopie.

Für Antragsteller, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben

notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur alleinigen Ausreise und zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet

einen schriftlichen Nachweis darüber, wer im Bundesgebiet mit der Wahrnehmung der Personensorge beauftragt wird

Bei einem Schüleraustausch MIT Vermittlung einer Organisation für Schüleraustausch

Bestätigung der Organisation über den Schüleraustausch in Deutschland

Einladungsschreiben der Gastfamilie oder des aufnehmenden Internats, in dem bestätigt wird, dass Unterkunft und Verpflegung dort sichergestellt sind

Bei einem Schüleraustausch OHNE Vermittlung einer Organisation für Schüleraustausch

Schulbescheinigung der Schule in Montenegro

Bestätigung der aufnehmenden Schule in Deutschland über den Schüleraustausch unter Angabe der zwischenstaatlichen Vereinbarung der deutsch-montenegrinischen Partnerschulen

Einladungsschreiben der Gastfamilie oder des aufnehmenden Internats, in dem bestätigt wird, dass Unterkunft und Verpflegung dort sichergestellt sind

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung in allen Fällen vorzulegen, bei einem geplanten Schulbesuch

Aufnahmebestätigung der Schule in Deutschland mit Angaben zur internationalen Ausrichtung bzw. Schulvertrag

Aufnahmebestätigung des zur Schule gehörenden Internats, in der bestätigt wird, dass Unterkunft und Verpflegung dort sichergestellt sind

Bestätigung der Schule, dass die Kosten für den Schulbesuch für das erste Schuljahr gedeckt sind

Ergänzende Hinweise

Nach den Regelungen des deutschen Aufenthaltsgesetzes kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am (dauerhaften) Schulbesuch nur in Ausnahmefällen erteilt werden. Wenn der Lebensunterhalt und entstehende Ausbildungskosten des ausländischen Schülers z.B. durch Zahlungen der Eltern gesichert sind und die Rückkehrbereitschaft im Anschluss an die Schulausbildung sichergestellt ist, können Ausnahmen in Betracht kommen. Ein nationales Visum zum Zweck des (dauerhaften) Schulbesuchs kommt in der Regel frühestens ab der 9. Klassenstufe in Betracht. Eine Ausnahme von dieser Regelung muss bei Antragstellung nachgewiesen bzw. ausreichend begründet werden. Über eine Ausnahmeregelung entscheiden die zuständigen Stellen in Deutschland. Von dieser Regelung ist ein zeitlich begrenzter Schüleraustausch ausgenommen.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Montenegrinisch

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch einen mindestens sechs Monate bestehenden legalen Aufenthaltstitel.

Gebühr

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in bar.

Vollständigkeit

Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift


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