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Visum zur selbständige Erwerbstätigkeit

16.02.2023 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.

Unterlagen die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. zwei Monate, in Einzelfällen auch länger.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Falsche oder unvollständige Angaben sowie falsche und verfälschte Unterlagen führen regelmäßig zur Ablehnung des Antrags.

Erforderliche Unterlagen

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:

Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

⬜ Aktuelles biometrisches Passbild (siehe: Foto-Mustertafel)

Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten ab Beginn des voraussichtlichen Aufenthalts in Deutschland, mindestens zwei freien Seiten und nicht älter als 10 Jahre alt

gültige Krankenversicherung (keine Reisekrankenversicherung) für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland, sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht. Die Versicherung kann auch erst zur Erteilung des Visums vorgelegt werden.

Lebenslauf über den beruflichen Werdegang

Nachweis zu Ihrer beruflichen Qualifikation, z.B.

  • Hochschulabschluss. Vor dem Erhalt eines Visums zur Erwerbstätigkeit muss Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Dies können Sie in der anabin Datenbank nachprüfen.
  • Nachweis des erworbenen Ausbildungsabschlusses
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungen (falls vorhanden)

Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de


strukturierte und detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee, bestehend aus

  • Firmenprofil, Businessplan, Geschäftskonzept, Kapitalbedarfsplan, Marketingstrategie, Ertragsvorschau
  • Zusatzangaben über Anzahl der voraussichtlich entstehenden Arbeitsplätze Ausbildungsplätze

Handelsregisterauszug und notarielle Gründungsurkunde

Finanzierungsplan bzw. Nachweis zur Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage

für Antragsteller, die älter sind als 45 Jahre: Nachweise zu einer angemessenen Altersversorgung, z.B. eigenes Vermögen in jeglicher Form, im Aus- und/oder Inland erworbene Rentenanwartschaften, Betriebsvermögen/Investitionssumme

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Montenegrinisch

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch einen mindestens sechs Monate bestehenden legalen Aufenthaltstitel.

Gebühr

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in bar.

Vollständigkeit

Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift



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