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Visum Besuchsreise
Grundsätzliche Hinweise
Unterlagen die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.
Die Regelbearbeitungszeit beträgt bis zu 15 Tagen, in Einzelfällen auch länger.
Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Falsche oder unvollständige Angaben sowie falsche und verfälschte Unterlagen führen regelmäßig zur Ablehnung des Antrags.
Es besteht KEINE Notwendigkeit, für die Erlangung eines Vorsprachetermins sowie die Zusammenstellung eines Visumantrags externe Dienstleister wie z.B. eine Reiseagentur einzuschalten. Diese verlangen für ihre Tätigkeit zum Teil sehr hohe Bearbeitungsgebühren. Sie finden sämtliche erforderlichen Informationen auf der Internetseite der Botschaft und können die genannten Tätigkeiten daher problemlos ohne kostspielige Unterstützung Dritter bewältigen.
Erforderliche Unterlagen
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge im Original mit einer Kopie bei der Antragstellung vorzulegen.
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:
⬜ Ein (1) vollständig in deutscher Sprache ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
⬜ Eine (1) Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
⬜ Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (siehe: Fotomustertafel)
⬜ Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten nach der geplanten Rückkehr, mindestens zwei freien Seiten und nicht älter als 10 Jahre alt
⬜ Kopie der Seite 2 des Reisepasses und eventueller Schengenvisa, ggf. frühere Reisepässe und Kopien früherer Visa aus Schengenstaaten, Großbritannien, USA, Kanada
⬜ Nachweis einer Reisekrankenversicherung für den beantragten Aufenthaltszeitraum (gültig für alle Länder im Schengenraum, mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro)
⬜ Flugreservierung einschließlich Rückflug
⬜ Unterkunftsnachweis für die Dauer des Aufenthalts (z.B. Hotelreservierung oder Nachweis einer anderweitigen Unterkunft, ggf. Firmenunterkunft oder Privatunterkunft)
I. Nachweise zum Reisezweck:
⬜ schriftliche Einladung des Gastgebers aus Deutschland mit Angaben zu Grund und Dauer des Aufenthalts und Wohnsitzbescheinigung (z.B. Kopie Personalausweis)
⬜ bei Einladung des Ehepartners: Heiratsurkunde
⬜ bei Einladung der Eltern: Geburtsurkunde der einladenden Person
⬜ bei Einladung von Minderjährigen: Geburtsurkunde der eingeladenen Person
II. Nachweise zur beruflichen/wirtschaftlichen Verwurzelung:
⬜ Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers, ggf. mit genehmigter Abwesenheit
⬜ von der Bank unterzeichnete und abgestempelte (Privat-) Kontoauszüge der letzten sechs Monate
⬜ bei Selbständigen aktuelles Firmenregister der Firma und abgestempelte Kontoauszüge des Firmenkotos der letzten sechs Monate
⬜ Nachweis von Immobilien- oder Grundbesitz
⬜ bei Studenten Immatrikulationsbescheinigung
III. Nachweise zur familiären Verwurzelung, soweit zutreffend
⬜ Heiratsurkunde
⬜ Familienregisterauszug
⬜ Kopien der Reisepässe von Ehegatten und Kindern oder Geburtsurkunde/Personalausweis/Identitätskarte
IV. Nachweise zur Finanzierung der Reise
⬜ Eigenfinanzierung durch den Antragsteller (z.B. Auszüge der letzten sechs Monate aus Gehaltskonto-unterzeichnet und abgestempelt durch die Bank oder Gehaltszettel der letzten drei Monate oder Nachweis Rentenzahlung) oder
⬜ Verpflichtung zur Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten durch den Einlader gem. §§ 66-68 AufenthG durch formelle Verpflichtungserklärung (Original)
⬜ Minderjährige: Original einer notariell beglaubigten Einverständniserklärung der/des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Montenegrinisch
⬜ Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch Vorlage eines mindestens seit sechs Monaten bestehenden legalen Aufenthaltstitels mit 1 Kopie, mindestens drei Monate nach geplanter Rückkehr gültig.
Gebühr
⬜ Visumgebühr in Höhe von 90,- €. Zahlbar in bar bei Antragstellung.
Vollständigkeit
⬜ Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen
Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.
_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift