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Visum für Arbeitsaufnahme nach Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) mit Vorabzustimmung
Grundsätzliche Hinweise
Ab dem 1. Juni 2024 können Sie ihr Visumverfahren durch Einholung der Vorabzustimmung wesentlich beschleunigen: Hierzu beantragt Ihr künftiger Arbeitgeber die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit , bevor Sie einen Termin zur Visumbeantragung vereinbaren. Sobald Ihr künftiger Arbeitgeber die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat, können Sie einen Termin vereinbaren und das Visum – unter Vorlage der Vorabzustimmung - beantragen.
Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.
Unterlagen die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
Das Visum bedarf der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. zwei Monate, in Einzelfällen auch länger. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie hier: Make it in Germany.de
Erforderliche Unterlagen
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Bitte die Liste als Ausdruck vorlegen. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:
⬜ Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
⬜ Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
⬜ Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit einer Kopie
⬜ Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
⬜ Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
⬜ Aktuelles biometrisches Passbild (siehe: Foto-Mustertafel)
⬜ Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett freien Seiten)
⬜ Einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
⬜ Von beiden Vertragspartnern unterzeichneter Arbeitsvertrag des Arbeitgebers aus Deutschland oder verbindliches Arbeitsplatzangebot nicht älter als sechs Monate (nach Vollendung des 45. Lebensjahres: 49.830,- brutto/Jahr bzw. 4.125,50,- /Monat) im Original mit einer Kopie mit Angabe:
- des Arbeitgebers (Name mit Anschrift und Kontaktdaten sowie Angabe des tatsächlichen Arbeitsortes),
- der Beschäftigungsart: Vollzeit oder Teilzeit mit Angabe der Arbeitszeit u. Urlaubszeiten,
- des Brutto-Entgeltes,
- des Zeitraums des Anstellungsverhältnisses (befristet/unbefristet),
- der Tätigkeitsbezeichnung oder einer Stellenbeschreibung.
⬜ ggf. Nachweis zu Ihrer beruflichen Qualifikation, z.B.:
- Hochschulabschluss im Original mit 2 Kopien u. deutscher Übersetzung, gefertigt v. einem staatlich anerkannten Übersetzer. Vor dem Erhalt eines Visums zur Erwerbstätigkeit muss Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Dies können Sie in der Datenbank ANABIN nachprüfen
- Nachweis des erworbenen Ausbildungsabschlusses im Original mit einer Kopie
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungen mit einer Kopie (falls vorhanden)
⬜ Lebenslauf über den beruflichen Werdegang mit einer Kopie.
⬜ Belehrung über die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung vor Einreise
Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Montenegrinisch
⬜ Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch einen mindestens sechs Monate bestehenden legalen Aufenthaltstitel.
⬜ Gehaltsbescheinigungen der letzten sechs Monate im Original mit einer Kopie
⬜ Arbeitsvertrag in Montenegro im Original mit einer Kopie
⬜ Kontoauszüge der letzten sechs Monate mit Nachweis Eingang Lohnzahlungen durch Arbeitgeber in Montenegro im Original mit einer Kopie
⬜ amtlich bestätigter Mietvertrag im Original mit einer Kopie
⬜ Arbeitssprachen der Botschaft sind Deutsch, Montenegrinisch und Englisch. Sollten Sie keiner dieser Sprachen mächtig sein, wird gebeten, einen Übersetzer mitzubringen.
Gebühr
⬜ Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in bar.
Vollständigkeit
⬜ Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen
Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.
_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift