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Nachzug von sonstigen Familienangehörigen

15.03.2021 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.

Unterlagen die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. drei Monate, in Einzelfällen auch länger.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie hier: Make it in Germany.de

Erforderliche Unterlagen

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:

Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

⬜ Aktuelles biometrisches Passbild (siehe: Foto-Mustertafel)

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett freien Seiten)

Einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses (Gültigkeitsdauer mindestens 6 Monate ab Beginn des voraussichtlichen Aufenthalts in Deutschland).

Gültige Krankenversicherung (keine Reisekrankenversicherung) mit einer Kopie mindestens für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht). Die Versicherung kann auch erst zur Erteilung des Visums vorgelegt werden.

Kopie des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Familienangehörigen, zu dem der Nachzug geplant ist.

Verwandtschaftsnachweis zwischen dem Antragsteller/der Antragstellerin und dem in Deutschland lebenden Familienangehörigen (z.B. internationale Geburtsurkunde) im Original mit einer Kopie.

⬜ Aktuelle Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen.

Nachweise, dass die Erteilung eines Visums erforderlich ist, um eine außergewöhnliche Härte für den/die Antragsteller/in oder dessen Familienangehörigen in Deutschland zu vermeiden.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Montenegrinisch

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch einen mindestens sechs Monate bestehenden legalen Aufenthaltstitel.

Gebühr

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in bar.

Vollständigkeit

Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift


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