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Nachzug zum deutschen Kind

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Grundsätzliche Hinweise

Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.

Unterlagen die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. drei Monate, in Einzelfällen auch länger.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie hier: Make it in Germany.de

Erforderliche Unterlagen

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:

Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

⬜ Aktuelles biometrisches Passbild (siehe: Foto-Mustertafel)

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett freien Seiten)

Einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses (Gültigkeitsdauer mindestens 6 Monate ab Beginn des voraussichtlichen Aufenthalts in Deutschland).

Beim Nachzug zum minderjährigen deutschen Kind:

Geburtsurkunde des Kindes im Original mit einer Kopie.

Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes mit einer Kopie, z.B. deutscher Reisepass, Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis.

Ist der nachziehende Vater nicht in die Geburtsurkunde eingetragen, muss zusätzlich vorgelegt werden:

Nachweis zur Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung mit einer Kopie.

Nachweis zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge mit einer Kopie.

Zustimmungserklärung der Mutter zu diesen beiden Erklärungen mit jeweils einer Kopie.

Beim Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind:

eine ärztliche Bescheinigung zur Schwangerschaft mit voraussichtlichem Geburtstermin mit einer Kopie (z.B. Mutterpass)

Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Elternteils, über den das Kind diese erwerben wird, im Original mit einer Kopie, z.B. deutscher Reisepass, Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis.

Wenn Sie mit dem deutschen Elternteil verheiratet sind

Aktuelle internationale Heiratsurkunde oder nationale Heiratsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung, deutsche Heiratsurkunde.

Andernfalls benötigt die nachziehende Mutter

eine Vaterschaftsanerkennung des Vaters mit einer Kopie

Ihre Zustimmungserklärung zu dieser Vaterschaftsanerkennung mit einer Kopie oder der nachziehende Vater.

Andernfalls benötigt der nachziehende Vater

Vaterschaftsanerkennung im Original mit einer Kopie.

Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Original mit einer Kopie.

Zustimmungserklärungen der Mutter zu diesen beiden Erklärungen im Original mit jeweils einer Kopie

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Montenegrinisch

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch einen mindestens sechs Monate bestehenden legalen Aufenthaltstitel.

Gebühr

Bearbeitung ist kostenlos.

Vollständigkeit

Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift


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