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Visum zur Ausbildungsplatzsuche

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Grundsätzliche Hinweise

Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.

Unterlagen die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.

Das Visum bedarf der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. zwei Monate, in Einzelfällen auch länger.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Allgemeine Informationen

Sie können zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland einreisen, wenn Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 haben und jünger als 25 Jahre alt sind.

Allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie hier: Make it in Germany.de

Erforderliche Unterlagen

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:

Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Ggf. Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

⬜ Aktuelles biometrisches Passbild (siehe: Foto-Mustertafel)

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett freien Seiten)

Einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

Belehrung über die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung vor Einreise

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

Motivationsschreiben mit einer Kopie mit Angabe, für welche Berufe und wo ein Ausbildungsplatz gesucht wird

Nachweis von Deutschkenntnissen (B2) anhand eines anerkannten Sprachdiploms im Original und mit einer Kopie

Schulabschlusszeugnis im Original und mit einer Kopie

Nachweises über ausreichende finanzielle Mittel im Original und mit einer Kopie
Finanzierung: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller mind. 1.027 € pro Monat zur Verfügung stehen. Der Nachweis (bspw. durch Sperrkonto oder förmliche Verpflichtungserklärung) über diese Mittel ist bei Antragstellung im Voraus zu erbringen. Bei Antragstellung sind daher finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 6.162 € und zusätzlich die für eine evtl. Ausreise aus Deutschland erforderlichen Mittel nachzuweisen.
Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die o.g. Bestätigung der Bank ist nicht ausreichend.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Montenegrinisch

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch einen mindestens sechs Monate bestehenden legalen Aufenthaltstitel.

Gebühr

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in bar.

Vollständigkeit

Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift


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