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Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung - Blaue Karte EU
Grundsätzliche Hinweise
Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.
Unterlagen die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
Das Visum bedarf der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. zwei Monate, in Einzelfällen auch länger.
Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Allgemeine Informationen
Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten akademischen Ausbildung wird Ihnen eine Blaue Karte EU erteilt, wenn die Beschäftigung, der Sie nachgehen möchten, Ihrer Qualifikation angemessen ist und Sie in Ihrem Arbeitsvertrag für das Jahr 2023 ein Jahresgehalt in Höhe von mindestens 58.400 € brutto bzw. ein Monatsgehalt in Höhe von mindestens 4.866,67 € (bei MINT-Berufen ‑ Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte- ein Jahresgehalt von mindestens 45.552 € brutto bzw. ein Monatsgehalt in Höhe von mindestens 3.796 € und IT-Fachkräfte ein Jahresgehalt in Höhe von mindestens 52.560 € brutto bzw. ein Monatsgehalt von mindestens 4.380 €) vorweisen können.
Allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie hier: Make it in Germany.de
Erforderliche Unterlagen
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Bitte die Liste als Ausdruck vorlegen. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:
⬜ Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
⬜ Ggf. zwei (2) Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
⬜ Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (siehe: Foto-Mustertafel)
⬜ Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett freien Seiten)
⬜ Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
⬜ Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit zwei (2) Kopien
Für den Erhalt einer Blauen Karte EU gelten Gehaltsgrenzen. Diese werden jährlich durch das Bundesministerium des Inneren bekanntgegeben. Das erforderliche Mindestbruttogehalt beträgt für das Jahr 2023:
- 45.552 € für Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte
- 52.560 € IT-Fachkräfte (sog. MINT-Berufe) und
- 58.400 € für alle anderen Berufe
⬜ Qualifikationsnachweise: Hochschulabschluss (mit Beiblatt) im Original und mit zwei (2) Kopien
⬜ Nachweise über die Anerkennung des Abschlusses:
Zwei (2) Ausdrucke aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule
oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)
Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) im Original mit zwei (2) Kopien
oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission).
Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original und mit zwei (2) Kopien (z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation).
Näheres zum Thema Anerkennung unter: Anerkennung in Deutschland
⬜ Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz:
Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Montenegrinisch
⬜ Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch einen mindestens sechs Monate bestehenden legalen Aufenthaltstitel.
Gebühr
⬜ Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in bar.
Vollständigkeit
⬜ Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen
Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.
_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift