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Visum für Berufskraftfahrer

12.12.2023 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.

Unterlagen die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.

Das Visum bedarf der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. zwei Monate, in Einzelfällen auch länger.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie hier: Make it in Germany.de

Erforderliche Unterlagen

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:

Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots

Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

⬜ Aktuelles biometrisches Passbild (siehe: Foto-Mustertafel)

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett freien Seiten)

Einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

Für Personen MIT EU- oder EWR-Führerschein und MIT EU- oder EWR-Grundqualifikation für Berufskraftfahrer

Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit Zusatzblatt C im Original und einer Kopie.

Nachweis über (beschleunigte) Grundqualifikation, im Original und einer Kopie.
Nachweis kann erfolgen durch:
- Eintrag der Schlüsselzahl 95 im EU/EWR-Führerschein, oder
- Fahrerqualifizierungsnachweis eines EU/EWR-Staats, oder
- EU/EWR-Fahrerbescheinigung.

Für Personen OHNE EU- oder EWR-Führerschein und OHNE EU- oder EWR-Grundqualifikation für Berufskraftfahrer

Vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für eine anderweitige Beschäftigung bis zum Erwerb der EU/EWR-Führerschein im Original und einer Kopie.
Unter Nr. 7.4. der Erklärung muss der Arbeitgeber bestätigen, dass:
- der Arbeitsvertrag eine Verpflichtung zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erlangung des deutschen Führerscheins und der deutschen (beschleunigten) Grundqualifikation enthält.
- die Arbeitsbedingungen für die Zeit der Maßnahmen so ausgestaltet sind, dass der Führerschein und die (beschleunigte) Grundqualifikation einschl. der Ausstellung der erforderlichen Dokumente innerhalb von 15 Monaten erlangt werden können. Hierfür ist darzulegen, welche Maßnahmen in welchem Umfang für den Erwerb des Führerscheins und Grundqualifikation besucht werden sollen. Dies betrifft auch die Teilnahme an Sprachkursen neben der Arbeitszeit.

Nachweis für anstehende Qualifikation, im Original und einer Kopie.
In Form einer:
- Anmeldebestätigung für einen Kurs in Deutschland,
- Ausbildungsvertrag mit einer Fahrschule in Deutschland

Arbeitsplatzangebot für die Zeit nach Erlangung der Fahrerlaubnis und Qualifikation beim selben Arbeitgeber, im Original und einer Kopie.
Bitte lassen Sie die zweite Erklärung von Ihrem künftigen Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben.

Montenegrinischer Führerschein als Berufskraftfahrer, der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE, im Original und einer Kopie.

Für Personen, die während einer früheren Beschäftigung in einem anderen EU-/EWR-Staat die Grundqualifikation bereits erworben haben, aber ausnahmsweise keine EU-/EWR-Führerschein besitzen

Vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original und einer Kopie.
Der montenegrinische Führerschein muss innerhalb von sechs Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland umgeschrieben werden. Nr. 7.4. der Erklärung muss daher einen Hinweis auf den noch ausstehenden Erwerb des deutschen Führerscheins enthalten.

Nachweis über (beschleunigte) Grundqualifikation, im Original und einer Kopie.
Nachweis kann erfolgen durch:
- Fahrerqualifizierungsnachweis eines EU/EWR-Staats*, oder
- EU/EWR-Fahrerbescheinigung.
* Dokument aus der Schweiz wird auch anerkannt

Glaubhaftmachung der Beschäftigung während des Erwerbs der EU/EWR-Grundqualifikation.
Kann erfolgen durch:
- Bescheinigung des früheren Arbeitsgebers, dass Sie im Zeitpunkt des Erwerbs der EU/EWR-Grundqualifikation bei einem Unternehmen in dem entsprechenden EU/EWR-Staat beschäftigt waren, oder,
- Arbeitsgenehmigung für diesen Staat, in dem die EU/EWR-Grundqualifikation erworben worden ist, oder,
- Hilfsweise andere Unterlagen wie Arbeitsvertrag, oder,
- Lohnabrechnungen
Jeweils Übersetzung durch einen in Deutschland oder in Montenegro anerkannten Gerichtsdolmetscher

Montenegrinischer Führerschein als Berufskraftfahrer, der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE, im Original und einer Kopie.

Nachweis über ausreichende Altersversorgung (für Antragsteller ab 45 Jahren).
Der Nachweis ist zu erbringen durch:
- Gehaltsnachweis in Höhe von miedst. 49.830,- brutto/Jahr bzw. 4.125,50,- /Monat mtl., oder,
- angemessene Altersvorsorge (gesetzliche/private Rentenversicherungsansprüche, Lebensversicherungen, Immobilien oder sonstiges Vermögen), oder
- Sofern Sie Immobilien besitzen legen Sie bitte auch den letzten Steuerbescheid für die Immobilie vor.

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, im Original und einer Kopie.
Krankenversicherungsnachweis einer anerkannten Versicherungsgesellschaft in Montenegro für 6 Monate ab Einreise.
Falls Sie über Ihren Vertrag bereits versichert sind, können Sie alternativ eine aktuelle Bestätigung Ihrer deutschen Krankenversicherung vorlegen. Da Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist Ihre montenegrinische Krankenversicherungskarte (sofern Sie eine haben) alleine nicht ausreichend

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Montenegrinisch

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch einen mindestens sechs Monate bestehenden legalen Aufenthaltstitel.

Gebühr

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in bar.

Vollständigkeit

Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift


  1. § 54 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG bestimmt, dass ein/e Ausländer/in aus Deutschland ausgewiesen werden kann, wenn er/sie im Visumverfahren falsche oder unvollständige Angaben zum Zwecke der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung gemacht hat.
    Der/die Antragsteller/in ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bewusst falsche oder unvollständige Angaben können zur Folge haben, dass der Antrag auf Erteilung eines Visums abgelehnt wird bzw. der/die Antragsteller/in aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.
    Ich erkläre hiermit, dass ich über den Inhalt des § 54 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG und die Rechtsfolgen von bewusst falschen oder unvollständigen Angaben belehrt worden bin.
  2. Ich erkläre außerdem, dass ich darüber belehrt worden bin, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet ein ausreichender Reisekrankenversicherungsschutz nachzuweisen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
  3. Sie werden gebeten, die Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen. Insbesondere sollten Beginn und Ende der Gültigkeit des Visums überprüft und mit der Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts abgeglichen werden. Außerdem ist die korrekte Schreibweise des Namens und Vornamens zu kontrollieren. Eventuelle Fehler sollten der ausstellenden Visastelle unverzüglich mitgeteilt werden.
  4. Des Weiteren bin ich darüber belehrt worden, dass telefonische Sachstandsnachfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsnachfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.
  5. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass den Antrag betreffende behördliche Kommunikation mit mir ggf. über folgende Mailadresse stattfindet: _________________________________

Bitte bringen Sie dieses Merkblatt ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie die Anlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.

BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Podgorica, den ______________________ (Unterschrift) __________________________


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