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Visum zur Berufsausbildung
Grundsätzliche Hinweise
Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.
Unterlagen die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
Das Visum bedarf der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. zwei Monate, in Einzelfällen auch länger.
Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Allgemeine Informationen
Sie können in Deutschland eine Berufsausbildung machen, wenn Sie einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb haben und Deutschkenntnisse (bei qualifizierter Berufsausbildung B1, ansonsten in der Regel mind. A2) besitzen. Bei geringeren Deutschkenntnissen können Sie jedoch auch zuerst einen Sprachkurs machen, bevor Sie Ihre Ausbildung beginnen.
Allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie hier: Make it in Germany.de
Erforderliche Unterlagen
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:
⬜ Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
⬜ Ggf. Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
⬜ Aktuelles biometrisches Passbild (siehe: Foto-Mustertafel)
⬜ Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett freien Seiten)
⬜ Einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
⬜ Motivationsschreiben
⬜ Von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Ausbildungsvertrag auf Deutsch (ggf. mit IHK-Anerkennung) im Original und mit einer Kopie
⬜ Kopie des Ausbildungsplans
⬜ Sofern nicht bereits vom Ausbildungsbetrieb bestätigt:
Nachweis vorhandener Deutschkenntnisse (qualifizierter Berufsausbildung mind. B1/ ansonsten in der Regel mind. A2)
oder
Nachweis der Anmeldung zu einem ausbildungsvorbereitenden Intensivsprachkurs
⬜ Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
Finanzierung:
Finanzierungsnachweis von mindestens 771 € netto/ 927 € brutto pro Monat für das erste Jahr. Falls zunächst ein ausbildungsvorbereitender Deutschkurs ohne Lohnzahlung absolviert wird oder das Azubi-Gehalt niedriger liegen sollte, muss die der monatliche Fehlbetrag gesondert nachgewiesen werden, bspw. durch ein Sperrkonto.
⬜ ggf. bereits erteilte Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit/ZAV
Hinweis: deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit dem Ausbildungsvertrag die zur Visumerteilung erforderliche Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit/ZAV bereits direkt vorab zu beantragen. Wird diese schon im Visumverfahren vorgelegt, verkürzen sich die Bearbeitungszeiten bei der Visastelle ggf. erheblich.
⬜ Belehrung über die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung vor Einreise
Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Montenegrinisch
⬜ Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch einen mindestens sechs Monate bestehenden legalen Aufenthaltstitel.
Gebühr
⬜ Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in bar.
Vollständigkeit
⬜ Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen
Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.
_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift