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Zukunft „Westbalkanregelung“

Architekt und Polier mit Plan auf der Baustelle

Arbeiten in Deutschland, © colourbox.de

Artikel

Seit dem 1. Januar 2021 hat die Bundesregierung mit einer Nachfolgeregelung auch über das Jahr 2020 hinaus für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien & Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien einen privilegierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt geschaffen. Dies gilt weiterhin für jede Art von Beschäftigung - unabhängig von einer anerkannten Qualifikation.

Voraussetzung für die Visumerteilung bleibt eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Gesetzlich sind bis zu 25.000 Zustimmungen pro Kalenderjahr möglich. Das entspricht in etwa der Zahl der im Jahr 2019 erteilten Visa in dieser Kategorie.

Die Nachfolgeregelung gilt bis einschließlich 2023. Erstanträge können nur an einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung in einem der genannten sechs Staaten gestellt werden. Dies bedeutet, dass nur Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem dieser Staaten antragsberechtigt sind. Die Bundesagentur für Arbeit darf wie bisher nur zustimmen, wenn in den 24 Monaten vor Antragstellung keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen wurden.

Antragstermine für Visa werden für jeden Monat gesondert vergeben. Die früher oft längeren Wartezeiten entfallen daher. Wenn Sie ein Visum beantragen möchten, müssen Sie Ihren Terminwunsch über unser Terminvergabesystem beantragen. Mit unvollständigen Unterlagen ist eine Antragstellung nicht möglich. Bitte registrieren Sie sich daher nur für einen Termin wenn Sie bereits über die genannten Unterlagen verfügen!

Bitte beachten Sie, dass die Terminvergabe für Visa nach § 26 Abs. 2 BeschV („Westbalkan-Regelung“) ab dem 01.12.2021 geändert wird: Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Antragsterminen, welche das zur Verfügung stehende Terminkontingent bei Weitem übersteigt, wird ab Dezember 2021 jeweils monatlich ein Losverfahren zum Einsatz kommen.

Die Registrierungsliste für Termine wird am 07.05.2024 um 09 Uhr durchgängig bis zum 14.05.2024 um 15 Uhr geöffnet sein. Unter allen Registrierungen, wird per computergesteuertem Zufallsgenerator, in einem Losverfahren, unmittelbar nach Schließung der Registrierungsliste ausgewählt, wer einen Antragstermin erhält. Das Losverfahren wird im Auswärtigen Amt in Berlin unter Aufsicht, durchgeführt. Danach werden die Ausgelosten am Ende des Monats seitens der Botschaft über deren Visumantrag Termin informiert.

Mehrfachregistrierungen sind ausgeschlossen. Die nachträgliche Änderung der zur Registrierung eingegebenen Daten ist nicht möglich. Die Weitergabe des Termins an eine andere Person ist nicht gestattet. Die Einschaltung von Dritten (z.B. einer Agentur) ist nicht notwendig und bringt keinen Vorteil. Bitte registrieren Sie sich in Ruhe selbst für das Verfahren und achten Sie unbedingt auf die korrekte Eingabe Ihrer Daten.

Am Ende des Monats werden die ausgelosten Personen darüber benachrichtigt, wann ihr Termin stattfindet. Termine können nicht verschoben werden und Ihr Antrag kann nur angenommen werden wenn Sie mit vollständigen Unterlagen zum Termin vorsprechen. Registrierungen, die keinen Termin erhalten haben, werden gelöscht. Für die Teilnahme am Losverfahren für Termine im nächsten Zeitraum ist eine neue Registrierung erforderlich.

Termine zur Beantragung eines Visums nach der „Westbalkan-Regelung“ können nur über diesen Weg vergeben werden. Die Auslandsvertretung vergibt keine Sondertermine, bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen ab.

Sachstandsanfragen können leider nicht bearbeitet werden. In der Zwischenzeit können Sie bereits die für die Visumsbeantragung benötigten Unterlagen vorbereiten: Eine Antragstellung ist nur mit vollständigen Unterlagen möglich.

Einlass in die Visastelle wird auch bei vorliegender Terminbestätigung nur gewährt, wenn die persönlichen Daten im Reisepass des Antragstellers/der Antragstellerin mit denen in der Terminregistrierung vollständig übereinstimmen.

Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden Sie hier.

Wenn Sie über eine qualifizierte berufliche oder akademische Ausbildung verfügen, können Sie deren Anerkennung in Deutschland beantragen. Für anerkannte Fachkräfte wurden die Einreisebeschränkungen aufgehoben. Darüber hinaus bestehen in diesen Fällen kaum Wartezeiten. Nutzen Sie diesen Weg, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen!

Weitere Informationen

Den Termin können Sie nur in unserem Terminvergabesystem buchen.

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