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Anwaltsliste Montenegro

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Stand 10.01.2021
Haftungsausschluss
Die nachfolgenden Angaben basieren auf den der Botschaft zum Zeitpunkt ihrer Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen. Eine Kostenübernahme durch die Botschaft ist nicht möglich.
Allgemeine Hinweise
Montenegro ist seit Juni 2006 unabhängig, hervorgegangen aus der Staatenunion Serbien und Montenegro und zuvor der Bundesrepublik Jugoslawien. Abgesehen von sich aus der Unabhängigkeit ergebenden Veränderungen ist es in Montenegro keineswegs zu einem radikalen Bruch bestehender Rechtstraditionen gekommen. Brüche hat es jedoch im politischen und gesellschaftlichen System gegeben. Das hat Auswirkungen auf den bestehenden Justizapparat. Grundsätzlich unterscheidet sich das hiesige Wertesystem nicht wesentlich vom deutschen. In den kommenden Jahren wird es eine Vielzahl von Gesetzesänderungen geben, da Montenegro durch die Beitrittsperspektive zur Europäischen Union kontinuierlich an einer Rechtsharmonisierung zum EU- Recht arbeitet und sich der bestehende Justizapparat entsprechend anpassen muss.
Die bislang im Verhältnis zur Staatenunion Serbien und Montenegro geltenden bilateralen Verträge werden im Verhältnis zu Montenegro weiter angewandt. Hierzu gehören u.a. ein Doppelbesteuerungsabkommen und ein Sozialversicherungsabkommen.
Praktische Hinweise
Sie müssen sich darauf einstellen, dass Sie in einigen Bereichen mit Rechtsanwendungen konfrontiert werden, die sich von EU-Standards unterscheiden, und dass es zahlreiche Veränderungen geben wird. Dies wird besonders Wirtschafts- und Handelsrecht betreffen und deutlich weniger das Strafrecht oder Zivilrecht, welches aus gemeinsamen europäischen Wurzeln entstanden ist.
Sie sollten bei einer rechtlichen Frage kritischer als in Deutschland prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, auch für einfache Sachverhalte einen Anwalt einzuschalten. Ausländer sind in Montenegro schnell überfordert, Rechtsentwicklungen zu beobachten und auf diese angemessen zu reagieren. Anwälte kompensieren bestehende Sprachbarrieren, da erfolgreiche Kanzleien meist auch in englischer, manche auch in deutscher Sprache Korrespondenz führen können. Insbesondere in Immobilienangelegenheiten sollten Sie auf den Rat eines Anwalts nicht verzichten, der Sie vor unerwarteten Fallstricken schützen kann (z.B. illegal errichtete Gebäude, Verstöße gegen Bebauungspläne oder kommunale Auflagen).
Es ist nicht leicht, eine Kostenvorstellung für die Einschaltung eines Anwalts zu geben. Dem Prinzip nach gibt es eine Gebührenordnung, aber Anwälte arbeiten meist auf der Basis privat vereinbarter Honorare. Diese Honorare dürften in der Regel unter den in Deutschland üblichen Anwaltskosten liegen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, eine klare Regelung mit dem Anwalt zu treffen und insbesondere bei längerfristigen Bindungen einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Bei kurzfristigen, klar umrissenen Aufträgen ist es nicht unüblich, eine mündliche Honorarvereinbarung zu treffen (z.B. Beschaffung eines Handelsregisterauszuges oder Auszuges aus dem Kataster, Eintragung einer Firma oder Filiale u.ä.). Versuchen Sie einen Preisvergleich durch Anfragen bei mindestens zwei Anwälten. Vergessen Sie nicht zu fragen, wie lange sich eine Angelegenheit hinziehen kann. Insbesondere bei zivilrechtlichen Streitigkeiten gibt es teilweise mehrjährige Rückstaus an den Gerichten. Dies sollte in Ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen.
Montenegro ist von Fläche und Einwohnerzahl her klein. Dadurch entsteht für Ausländer schnell der Eindruck, dass jeder jeden kennt. Somit ist es oft relativ einfach, den Ruf eines Anwaltes zu prüfen. Bei Rechtsstreitigkeiten können persönliche Beziehungen belastend wirken. Sie sollten immer strategisch überlegen, an welchem Ort Sie einen Anwalt suchen. Brauchen Sie Nähe zum Streitobjekt oder gute Kontakte an einem bestimmten Ort, oder haben Sie eher Sorge vor zu guten Kontakten zu einem Kontrahenten? Sie sollten niemals Ihre eigene Bequemlichkeit als einzige Entscheidungsgrundlage nehmen (kurze Wege, Sprachkenntnisse, u.ä.).
Sollten Sie in einem Strafrechtsfall einen Verteidiger benötigen, so ist es sinnvoll, den Anwalt dort zu suchen, wo das Verfahren geführt wird, auch wenn die Verhaftung an einem anderen Ort erfolgt ist. Nach einer Verhaftung sollten Sie als allererstes mit Hilfe eines Anwaltes den zuständigen Richter ermitteln und erfragen, wie der Tatvorwurf lautet. Der Richter ist auch derjenige, der über den Antrag auf Haftbesuch entscheidet. Ein ausländischer Untersuchungshäftling wird in aller Regel nur selten auf Kaution aus der Haft entlassen, da bei einem Ausländer immer erhöhte Fluchtgefahr besteht. Bei Autounfällen mit Personenschaden erfolgen regelmäßig strafrechtliche Ermittlungen, so dass in diesen Fällen ein Ausländer prinzipiell mit Untersuchungshaft rechnen muss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Botschaft niemals Rechtsberatung leisten oder die Kosten für einen Anwalt übernehmen kann. Konsularische Hilfeleistung muss sich auf allgemeine Hinweise und die Weitergabe von Adressen von Anwälten, mit denen die Botschaft in der Vergangenheit gut zusammengearbeitet hat, beschränken.
Notare
In Montenegro gibt es erst seit Ende Juli 2011 wieder Notare.
Montenegro ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961. Apostillen werden von den örtlich zuständigen Amtsgerichten erteilt.
Dolmetscher
In Strafverfahren haben Ausländer einen Anspruch auf die Bereitstellung eines Dolmetschers und die Übersetzung sämtlicher ihnen zugestellter gerichtlicher Schriftstücke. Im Zivilverfahren müssen der Landessprache unkundige Parteien ggfs. auf eigene Kosten Dolmetscher/Übersetzer beauftragen.
Auskünfte über montenegrinisches Recht
In Montenegro können Gerichte, Gemeindebehörden und die örtlichen Zentren für Sozialarbeit (die u.a. die Funktion der Vormundschaftsbehörde und des Jugendamtes erfüllen) Rechtsauskünfte erteilen. Bei Gemeinden und Sozialzentren beschränkt sich dies auf Auskünfte zu ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
Aufnahme von Referendaren
Nachdem nur einer der benannten Anwälte Deutsch als Muttersprache spricht, kommt ein Refendariat sinnvollerweise nur für Bewerber in Betracht, die über serbokroatisch-montenegrinische Sprachkenntnisse verfügen. Für solche Bewerber wird eine individuelle Anfrage empfohlen.
Rechtsanwälte in Montenegro
Rechtsanwälte
Mr. Vesna Cejović und Mrs. Sonja Cejović
Ul. Jovana Tomaševića 41
85000 Bar
Tel./Fax: 00382 (0)30 311 766
Mob.: 00382 (0) 69 027 322 und 00382 (0) 69 030 833
E-Mail: cejovic@t-com.me
Fachrichtung: Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht, Vermögensrecht
Sprachen:
Schriftlich: Englisch, Italienisch
Mündlich: Englisch, Italienisch
Rechtsanwalt
Dr. Wolfram Zeihe
c/o Prelević Law Firm
Bul.Sv. Petra Cetinjskog 130, kula NCO, VII floor
81000 Podgorica
Mob.: 00382 (0) 67 601 917
Tel./Fax: 00382 (0)20 510 506 oder 00382(0)20 510 507
E-Mail: wz@prelevic.com
Fachrichtung: Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht
Sprachen: Montenegrinisch, Englisch, Italienisch
Rechtsanwalt
Dragan Prelević
Bul.Sv. Petra Cetinjskog 130, kula NCO, VII floor
81000 Podgorica
Tel.: 00382 (0)20 510 506 und 00382(0)20 510 507
E-Mail: dp@prelevic.com
Fachrichtung: Wirtschaftsrecht, Vermögensrecht, Immobilienrecht, Schuldrecht, Familienrecht, Strafrecht
Sprachen: Montenegrinisch, Englisch, Deutsch
Rechtsanwalt
Mr. Saša Vujačić
56/2 Boulevard I. Crnojevica
81000 Podgorica
Tel.: 00382 20 229 730
E-Mail: sasa.vujacic@lawoffice-vujacic.com
Web. www.lawoffice-vujacic.com
Fachrichtung: Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht, Vermögensrecht
Sprachen: Montenegrinisch, Englisch
Rechtsanwalt
Aleksandar Matković
Ul. Stanka Dragojevića 28
81000 Podgorica
Tel.: 00382 (0)20 665 124
Fax: 00382 (0)20 665 128
Mob.: 00382 (0)69 017 013
E-Mail: anetao@t-com.me
Fachrichtung: Wirtschaftsrecht, Vermögensrecht, Immobilienrecht, Schuldrecht, Familienrecht, Strafrecht
Sprachen: Montenegrinisch
Rechtsanwalt
Rusmin R. Nikocevic
Ul. Svetozara Markovica 33/1
81000 Podgorica
Tel.: 00382 (0)20 238153
Mob.: 00382 (0)67 812980
E-Mail: sarijaiema@t-com.me
Fachrichtung: Immobilienangelegenheiten
Sprachen: Montenegrinisch
Rechtsanwalt
Nikola Martinović
Ul. Jovana Tomaševića br 13
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Tel: +382(0)20 202 616
Fax: +382(0)20 202 615
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Fachrichtung:
Sprachen: Montenegrinisch, Englisch, Italienisch
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Link zur montenegrinischen Anwaltskammer: www.advokatskakomora.me
Link zu den Kontakten der Anwälte, die Mitglied der Anwaltskammer sind in Montenegro nach Gemeinden: www.advokatskakomora.me/advokati_po_opstinama