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Anwaltsliste Montenegro
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Haftungsausschluss
Die nachfolgenden Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Sie basieren auf den der Botschaft zum Zeitpunkt ihrer Abfassung vorliegenden Informationen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge und hat keine anderweitige Bedeutung. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Kanzleien stammen von diesen selbst und können durch die Botschaft nicht garantiert werden. Bei Mandatserteilung hat der Mandant/die Mandantin für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen. Eine Kostenübernahme durch die Botschaft ist nicht möglich.
Allgemeine Hinweise
Montenegro ist seit Juni 2006 wieder ein unabhängiger Staat, hervorgegangen aus der Staatenunion Serbien und Montenegro und zuvor der Bundesrepublik Jugoslawien. Abgesehen von sich aus der Unabhängigkeit ergebenden Veränderungen ist es in Montenegro keineswegs zu einem radikalen Bruch bestehender Rechtstraditionen gekommen. Brüche gab es jedoch im politischen und gesellschaftlichen System. Dies wirkt sich auf den bestehenden Justizapparat aus. Grundsätzlich unterscheidet sich die hiesige Rechtsordnung in ihren Grundwerten jedoch nicht wesentlich von der deutschen. Stellen Sie sich jedoch darauf ein, dass Sie in einigen Bereichen mit Formen der Rechtsanwendung konfrontiert werden, die sich von EU-Standards unterscheiden.
Montenegro arbeitet mit Beitrittsperspektive zur Europäischen Union kontinuierlich an einer Rechtsharmonisierung zum EU–Recht. Die Gesetzeslage bleibt daher in vielen Bereichen weiterhin dynamisch. Dies betrifft insbesondere das Wirtschafts- und Handelsrecht, deutlich weniger die Straf- und Zivilrechtsordnung des Landes.
Praktische Hinweise
Sie sollten in allen Rechtsfragen kritischer als in Deutschland prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, auch in auf den ersten Blick überschaubaren Sachverhalten eine/n Anwalt/eine Anwältin zu befassen. Anwälte/Anwältinnen kompensieren bestehende Sprachbarrieren, da ausgewählte Kanzleien meist auch in englischer, manche auch in deutscher Sprache korrespondieren können. Insbesondere in Immobilienangelegenheiten sollten Sie auf den Rat einer Anwaltskanzlei nicht verzichten, die Sie vor unerwarteten Fallstricken schützen kann (z. B. illegal errichtete Gebäude, Verstöße gegen Bebauungspläne oder kommunale Auflagen).
Es gibt auch in Montenegro eine Gebührenordnung für Anwältinnen und Anwälte die Ihre Dienstleistungen doch meist auf der Basis privat vereinbarter Honorare anbieten. Diese Honorare dürften in der Regel unter den in Deutschland üblichen Anwaltskosten liegen. Es empfiehlt sich, vor Beauftragung eine klare Regelung mit der Kanzlei zu treffen und insbesondere bei längerfristigen Bindungen einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Bei kurzfristigen, klar umrissenen Aufträgen ist es nicht unüblich, eine mündliche Honorarvereinbarung zu treffen (z. B. Beschaffung eines Handelsregisterauszuges oder Auszuges aus dem Kataster, Eintragung einer Firma oder Filiale o. Ä.). Fragen Sie mindestens zwei Kanzleien an und vergleichen sie die veranschlagten Honorare. Erkundigen Sie sich nach der voraussichtlichen Bearbeitungs- und Verfahrensdauer. Insbesondere bei zivilrechtlichen Streitigkeiten besteht teilweise mehrjähriger Rückstau an den Gerichten. Dies sollte in Ihre Wirtschaftlichkeitsrechnung einfließen.
Montenegro ist - gemessen an Fläche und Einwohnerzahl - ein verhältnismäßig kleines Land. Persönliche Beziehungen sind für Alltags- und Geschäftsleben besonders prägend. Bei Rechtsstreitigkeiten können solche Beziehungen belastend wirken. Berücksichtigen Sie diesen Umstand auch bei der Wahl Ihrer Anwaltskanzlei und erwägen Sie strategisch, an welchem Ort Sie einen Anwalt/eine Anwältin beauftragen wollen.
Sollten Sie in einem Strafrechtsfall eine Verteidigung benötigen, so ist es sinnvoll, den Anwalt/die Anwältin dort zu suchen, wo das Verfahren geführt wird, auch wenn die Verhaftung an einem anderen Ort erfolgt ist. Nach einer Verhaftung sollten Sie als allererstes mit Hilfe der Kanzlei den/die zuständige/n Richter/Richterin ermitteln und erfragen, wie der Tatvorwurf lautet. Der Richter/die Richterin entscheidet auch über den Antrag auf Haftbesuch. Ausländische Untersuchungshäftlinge werden in aller Regel nur selten auf Kaution aus der Haft entlassen, da bei Ausländer/innen stets erhöhte Fluchtgefahr unterstellt wird. Bei (Auto-) Unfällen mit schwerem Personenschaden oder Todesfolge ist zumindest mit vorläufiger Festnahme der Unfallparteien zu rechnen.
Auskunft über montenegrinisches Recht
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft keine Beratung zu den montenegrinischen Rechtsvorschriften anbieten kann.
In Montenegro können Gerichte, die im Einzelfall zuständigen Behörden und die örtlichen Zentren für Sozialarbeit (die u. a. die Funktion der Vormundschaftsbehörde und des Jugendamtes erfüllen) Rechtsauskünfte erteilen.
Notariats- und Urkundenwesen
In Montenegro gibt es seit Ende Juli 2011 wieder Notare.
Montenegro ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961. Apostillen werden von den örtlich zuständigen Amtsgerichten erteilt. Montenegro ist überdies Vertragsstaat des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976 (Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde). Nach dem mehrsprachigen Muster des CEIC-Übereinkommens ausgestellte Urkunden werden im deutschen Rechtsverkehr in der Regel ohne Apostille anerkannt.
Weiterführende Informationen zum internationalen Urkundenverkehr finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr
Übersetzungen und Dolmetscherdienste
In Strafverfahren haben ausländische Staatsangehörige einen Anspruch auf die Bereitstellung eines Dolmetschers/einer Dolmetscherin und die Übersetzung sämtlicher ihnen zugestellter gerichtlicher Schriftstücke. Im Zivilverfahren müssen der Landessprache unkundige Parteien ggfs. auf eigene Kosten Dolmetscher- und/oder Übersetzungsdienste beauftragen.
Aufnahme von Referendaren
Nachdem nur einer der benannten Anwälte Deutsch als Muttersprache spricht, kommt ein Referendariat sinnvollerweise nur für Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, die über serbokroatisch-montenegrinische Sprachkenntnisse verfügen. Für solche Bewerbungen wird eine individuelle Anfrage empfohlen.
Rechtsanwälte in Montenegro
Rechtsanwälte
Vesna Cejović & Sonja Cejović
Ul. Jovana Tomaševića 41-15
85000 Bar
Tel.: 00382 (0) 30 311 766
Mob.: 00382 (0) 69 027 322
E-Mail: cejovic@t-com.me
Fachrichtung: Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht, Vermögensrecht
Sprachen: Englisch, Italienisch
Rechtsanwalt
Nikola Martinović
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81000 Podgorica
Tel: 00382 (0) 20 202 616
Fax: 00382 (0) 20 202 615
E-Mail: office@montenegrolegal.me
Fachrichtung:
Sprachen: Montenegrinisch, Englisch, Italienisch
Rechtsanwalt
Aleksandar Matković
Ul. Stanka Dragojevića 28
81000 Podgorica
Tel.: 00382 (0)20 665 124
Fax: 00382 (0)20 665 128
Mob.: 00382 (0)69 017 013
E-Mail: anetao@t-com.me
Fachrichtung: Wirtschaftsrecht, Vermögensrecht, Immobilienrecht, Schuldrecht, Familienrecht, Strafrecht
Sprachen: Montenegrinisch
Rechtsanwalt
Rusmin R. Nikočević
Ul. Jovana Tomaševića 23/1
81000 Podgorica
Mob.: 00382 (0)67 812980, 00382(0)63208171
E-Mail: sarijaiema@t-com.me
Fachrichtung: Immobilienrecht
Sprachen: Montenegrinisch
Rechtsanwaltskanzlei Prelević
Dr. Wolfram Zeihe
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81000 Podgorica
Mob.: 00382 (0)67 601 917
Tel.: 00382 (0)20 228 563
Fax: 00382 (0)20 510 507
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Fachrichtung: Allgemeines Schuldrecht, Straf- und Konsularrecht
Sprachen: Deutsch, Montenegrinisch, Englisch
Rechtsanwälte
Saša Vujačić & Daniel Vujačić
56/2 Boulevard I. Crnojevica
81000 Podgorica
Tel.: 00382 20 229 730
E-Mail: sasa.vujacic@lawoffice-vujacic.com
Web. www.lawoffice-vujacic.com
Fachrichtung: Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht, Vermögensrecht
Sprachen: Montenegrinisch, Englisch, Deutsch
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Link zur montenegrinischen Anwaltskammer: www.advokatskakomora.me