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Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Deutsches Führungszeugnis
Jede Person, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnt und das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines (Privat)Führungszeugnisses oder eines (Behörden)Führungszeugnisses (ggf. mit Apostille) stellen. Der Antrag kann unmittelbar bei der Registerbehörde unter der rechtsstehenden Anschrift gestellt werden (Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister).
Die Antrag stellende Person hat ihre Identität und - wenn sie als gesetzliche Vertretung handelt - ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Die betroffene Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Der Antrag muss die vollständigen Personendaten der betroffenen Person enthalten und von ihr persönlich unterschrieben sein. Daneben ist die Übersendungsanschrift für das Führungszeugnis anzugeben. Die Personendaten und die Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein.
Eine solche amtliche Bestätigung kann durch die Deutsche Botschaft Podgorica erteilt werden.
Antragsformular Führungszeugnis