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Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Allgemeines
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 BZRG auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z.B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt.
Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen. Sollten Sie über einen neuen elektronischen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel sowie über ein Kartenlesegerät verfügen, können Sie ein deutsches Führungszeugnis auch online beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier. Ansonsten kann der Antrag persönlich oder per Post beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
Unterschriftsbestätigung durch die Botschaft
Sollten Sie sich für die Antragstellung per Post entscheiden, müssen Personendaten und Unterschrift amtlich bestätigt sein. Die amtliche Bestätigung kann u. a. durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung, so auch durch die deutsche Botschaft Podgorica in Form einer konsularischen Bescheinigung erteilt werden.
Für die konsularische Bescheinigung (Unterschriftsbestätigung) bei der Botschaft Podgorica ist eine Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft erforderlich.
Bitte legen Sie bei Ihrem Termin vor:
- ausgefülltes, noch nicht unterschriebenes Antragsformular
- Der Antrag muss die vollständigen Personendaten (insbesondere den aktuellen Familiennamen sowie einen ggf. abweichenden Geburtsnamen) sowie eine E-Mailadresse und Telefonnummer für Rückfragen enthalten.
- gültiges Reise- bzw. Ausweisdokument
- die Gebühr in bar oder per internationaler Kreditkarte in Höhe von 34,00 €
Achtung: Benötigen Sie eine Apostille für ein Führungszeugnis, beantragen Sie diese zunächst bitte online im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA). Entrichten Sie anschließend die im BfAA anfallenden Gebühren und beantragen Sie erst dann das Führungszeugnis im Bundesamt für Justiz unter Angabe der im BfAA erstellten Antragsnummer. Ist dem Bundesamt für Justiz die Antragsnummer des BfAA bekannt, kann das Führungszeugnis im Postaustausch vom Bundesamt für Justiz zur Weiterbearbeitung an das BfAA übersandt werden.
Bitte richten Sie den Antrag unter Angabe der im BfAA für die Apostille erstellten Antragsnummer anschließend per Post an:
Bundesamt für Justiz
Referat IV 2
53094 Bonn
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung des Führungszeugnisses und ggfs. der Apostille weitere Kosten entfallen, die von den zuständigen Behörden in Deutschland erhoben werden und an diese entrichtet werden müssen.