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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

Artikel

Allgemeines

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 BZRG auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z.B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt.

Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen. Sollten Sie über einen neuen elektronischen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel sowie über ein Kartenlesegerät verfügen, können Sie ein deutsches Führungszeugnis auch online beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier. Ansonsten kann der Antrag persönlich oder per Post beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.

Unterschriftsbestätigung durch die Botschaft

Sollten Sie sich für die Antragstellung per Post entscheiden, müssen Personendaten und Unterschrift amtlich bestätigt sein. Die amtliche Bestätigung kann u.a. durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung, so auch durch die deutsche Botschaft Podgorica in Form einer konsularischen Bescheinigung erteilt werden.

Für die konsularische Bescheinigung bei der Botschaft Podgorica ist eine Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft erforderlich. Bitte bringen die Mailbestätigung ausgedruckt mit zum Termin.

Bitte legen Sie bei Ihrem Termin vor:

  • ausgefülltes, noch nicht unterschriebenes Antragsformular
  • Der Antrag muss die vollständigen Personendaten (insbesondere den aktuellen Familiennamen sowie einen ggf. abweichenden Geburtsnamen) enthalten.
  • Wir empfehlen die Angabe Ihrer Mailadresse und Telefonnummer auf dem Antragsformular, da dies Rückfragen erleichtert.
  • gültiges Reise- bzw. Ausweisdokument
  • die Gebühr in bar in Höhe von 34,00 €

Sofern Sie eine Apostille benötigen, legen Sie Ihrem Antrag an das BfJ bitte ein separates Begleitschreiben bei, auf dem auch eine Adresse in Deutschland angegeben ist. Das Führungszeugnis mit Apostille kann nur an eine Anschrift in Deutschland übersandt werden. Die Botschaft kann keine Apostille anbringen und bei der Einholung der Apostille nicht behilflich sein.

Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung des Führungszeugnisses und ggfs. der Apostille weitere Kosten entfallen, die von den zuständigen Behörden in Deutschland erhoben werden und an diese entrichtet werden müssen.

Bitte richten Sie den Antrag anschließend an:

Bundesamt für Justiz

Referat IV 2

53094 Bonn

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