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Rente

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com
Lebensbescheinigung
Die Beglaubigung der Lebensbescheinigung erfolgt während der Öffnungszeiten am Konsularschalter (Mo bis Do 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitags 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr). Notwendig ist das persönliche Erscheinen des Rentenempfängers und die Vorlage eines Lichtbildausweises.
Die Beglaubigung ist kostenfrei.
Formular - Lebensbescheinigung
Deutsche Rentenversicherung - Verbindungstelle für Montenegro
Weitere Informationen
Für die Entschädigung von verfolgten nicht jüdischen NS-Opfern in Osteuropa gilt Folgendes: Verfolgte, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, können unter folgenden Voraussetzungen eine…