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Pässe und Ausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

Artikel


Allgemeine Hinweise


Anträge auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses, vorläufigen Reisepasses, Personalausweises, Beglaubigung von Unterschriften (z. B. auf Anträgen auf Ausstellung eines deutschen Führungszeugnisses) und Kopien, Lebensbescheinigungen sowie Grenzübertrittsbescheinigungen können ausschließlich mittwochs in der Zeit von 9 bis 10.30 Uhr nach Terminvereinbarung über das Online-Buchungssystem der Botschaft im Konsularreferat der Botschaft gestellt werden.

Das gilt NICHT für die Beantragung eines Reiseausweises zur Rückkehr (Passersatz) sowie sonstige konsularische Notfälle. In diesen Fällen können Sie sich jederzeit während der offiziellen Öffnungszeiten an das Konsularreferat wenden.

ePass

Biometrische Reisepässe können für alle deutschen Staatsangehörigen ausgestellt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Der Druck der biometrischen Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 2-3 Wochen.

Gültigkeit des Dokuments

Seit 1. November 2007 gilt: Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt für deutsche Staatsangehörige unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Der biometrische Reisepass kann nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden, es ist ein neuer biometrischer Reisepass zu beantragen.

Gebühren

Für einen Reisepass wird gemäß § 15 Passverordnung immer eine Grundgebühr erhoben, die vom Alter abhängt. Für Zusatzleistungen können Zuschläge anfallen.

Die Grundgebühr für einen Reisepass beträgt für:

  • Personen ab 24 Jahren: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
  • Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)

Für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses im Ausland kommt aufgrund der erhöhten Aufwände zur Grundgebühr ein sogenannter Auslandszuschlag in Höhe von 31 Euro hinzu.

Damit ergeben sich folgende Gebühren für die Beantragung biometrischer Reisepässe an der Botschaft Podgorica:

  • 68,50 Euro für biometrische Reisepässe für Personen unter 24 Jahren
  • 101,00 Euro für biometrische Reisepässe für Personen ab 24 Jahren.

Die Botschaft nimmt den Betrag bar oder per - für den internationalen Zahlungsverkehr freigeschalteter - Kreditkarte in Euro an.

Für weitere Zusatzleistungen fallen weitere Zuschläge an. So erhöht sich die Gebühr im Einzelfall, beispielsweise wenn:

  • der Pass bei einer örtlich unzuständigen Passbehörde beantragt wird,
  • der Reisepass im Expressverfahren beantragt wird,
  • der Reisepass mit 48 Seiten (statt der üblichen 32 Seiten) beantragt wird,
  • die Pass(ersatz)ausstellung auf Veranlassung des/der Passbewerber/in außerhalb der Dienstzeiten erfolgt.

Erhöhte Seitenanzahl für Vielreisende

Wer viel reist und daher mehr Platz für Sichtvermerke benötigt als die 32 Seiten, die der normale biometrische Reisepass enthält, kann einen biometrischen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Die Kosten für die erhöhte Seitenzahl betragen 22 Euro zusätzlich zu den jeweiligen Gebühren für den normalen biometrischen Reisepass.

Expresspass

In besonders eiligen Fällen kann der biometrische Reisepass im Expressverfahren (sogenannter Expresspass) ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt dann etwa 2-3 Wochen. Die Kosten für einen Expresspass liegen bei 32 Euro zusätzlich zu den jeweiligen Gebühren für den normalen biometrischen Reisepass.

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.​​​​​​​

Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, wenn der Passbewerber beispielsweise sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären biometrischen Reisepasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem vorläufigen Reisepass nicht visumfrei in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen können. Weitere Informationen, in welche Länder Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen können, finden Sie in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts (zum Öffnen bitte hier klicken)

Die Kosten für einen vorläufigen Reisepass betragen 70 Euro. Die Botschaft nimmt den Betrag bar in Euro an.

Elektronischer Personalausweis

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Elektronische Personalausweise (ePA) können für alle deutschen Staatsangehörigen ausgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter personalausweisportal.de sowie unter barrierefreie Broschüre.

Für Antragsteller ab 24 Jahre hat der elektronische Personalausweis eine Gültigkeit von zehn Jahren, für Antragsteller bis 24 Jahre von sechs Jahren. Eine Verlängerung ist nicht möglich, es muss ein neuer elektronischer Personalausweis beantragt werden.

Für die Beantragung eines Personalausweises im Ausland kommt aufgrund der erhöhten Aufwände zur Grundgebühr ein so genannter Auslandszuschlag in Höhe von 30 Euro hinzu. Dieser Auslandszuschlag wird zum 1. November 2024 erhöht auf dann 41 Euro.

Verwendung des elektronischen Personalausweises als Reisedokument

Bitte beachten Sie, dass der Personalausweis als Reisedokument zur Einreise nach Montenegro und für Reisen innerhalb des Schengen-Raumes gültig ist.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses, eines vorläufigen Reisepasses oder Personalausweises

Merkblatt – erforderliche Unterlagen

Passantrag Erwachsene

Passantrag Kinder

Antrag auf Änderung des Wohnortes

Foto-Mustertafel

Neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland

Ausweisverlust

Sie haben Ihren Reisepass verloren oder wurden bestohlen? Die Deutsche Botschaft Podgorica hilft mit einem Ersatzdokument zur Rückkehr nach Deutschland.

Die Deutsche Botschaft Podgorica ist ermächtigt, bei Verlust des Reisepasses einen sogenannten „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ auszustellen. Dieses Dokument hat eine maximale Gültigkeitsdauer von vier Wochen und berechtigt zur Rückreise auf direktem Weg (Direktflug) nach Deutschland.

Sollten Sie eine Umsteigeverbindung zurück nach Deutschland gebucht haben, muss ein vorläufiger Reisepass (siehe Informationen in der Rubrik „vorläufiger Reisepass“ weiter oben auf dieser Seite) ausgestellt werden, was nur während der Öffnungszeiten der Botschaft möglich ist.

Am schnellsten geht das Verfahren, wenn Sie Fotokopien aller verloren gegangener Ausweispapiere vorlegen können. Gegebenenfalls muss die Botschaft vor Ausstellung Ihre inländische Passbehörde kontaktieren.

Welche Unterlagen sind im Falle eines Ausweisverlustes vorzulegen?

  • Personalausweis oder sonstige Urkunden, aus der sich sowohl Ihre Identität als auch die deutsche Staatsangehörigkeit feststellen lässt
  • zwei Passfotos (Hinweise zu Passfotos finden weiter oben auf dieser Seite)
  • eine polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige (beispielsweise des Polizeihauptquartiers in der Straße Bulevar Svetog Petra Cetinjskog 22 in Podgorica).

Keine Einreise mit als gestohlen oder verloren gemeldeten Dokumenten!

Auch wenn Sie Ihr Reisedokument wiedergefunden und dies den Behörden in Deutschland mitgeteilt haben, kann es sein, dass das Dokument im System der Grenzkontrollstelle noch zur Fahndung ausgeschrieben ist. Die Botschaft rät daher dringend davon ab, mit einem verloren gemeldeten Dokument nach Montenegro einzureisen.

Die montenegrinische Grenzpolizei entscheidet, ob und wann Sie mit einer Fotokopie Ihres im Sachfahndungsnachweis von Interpol ausgeschriebenen Ausweisdokuments einreisen dürfen. In aller Regel beträgt die Wartezeit für die Überprüfung an der Grenze maximal 6 Stunden. Am nächsten auf Ihre Einreise folgenden Werktag beantragen Sie bitte einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ bei der Botschaft, siehe oben.


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