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Pässe und Ausweise

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Allgemeine Hinweise
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses, vorläufigen Reisepasses, Kinderreisepasses, Personalausweises, Beglaubigung von Unterschriften und Kopien, Lebensbescheinigungen und Führungszeugnissen sowie Grenzübertrittsbescheinigungen sind ausschließlich Mittwochs in der Zeit von 9 bis 10 Uhr über das Terminbuchungssystem der Botschaft in der Konsularabteilung der Botschaft zu stellen. Außerhalb dieser Zeiten können die genannten Amtshandlungen NICHT vorgenommen werden.
Das gilt NICHT für die Beantragung eines Reiseausweises zur Rückkehr sowie sonstige konsularische Notfälle. In diesen Fällen können Sie sich jederzeit während der offiziellen Öffnungszeiten an die Konsularabteilung wenden.
ePass
Seit 1. März 2017 wird der reguläre Reisepass (auch biometrischer Reisepass oder ePass und früher Europapass genannt) in einer modernisierten Version ausgegeben. Der deutsche Reisepass ist als einer der fälschungssichersten Pässe weltweit anerkannt. Das Bundesministerium des Innern informiert auf seiner Internetpräsenz über die neuen ePässe (zum Öfffnen bitte klicken).
Biometrische Reisepässe können für alle deutschen Staatsangehörigen ausgestellt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Der Druck der biometrischen Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 2-3 Wochen.
Gültigkeit des Dokuments
Seit 1. November 2007 gilt: Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt für deutsche Staatsangehörige unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Der biometrische Reisepass kann nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden, es ist ein neuer biometrischer Reisepass zu beantragen.
Kosten
58,50 Euro für biometrische Reisepässe für Personen unter 24 Jahren.
81 Euro für biometrische Reisepässe für Personen ab 24 Jahren.
Die Passgebühr ist in Euro festgelegt. Die Botschaft nimmt den Betrag bar in Euro an.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen seit diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument mit Kindereintrag dagegen bis zum Ablauf seiner Gültigkeitsdauer gültig. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, biometrische Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Erhöhte Seitenanzahl für Vielreisende
Wer viel reist und daher mehr Platz für Sichtvermerke benötigt als die 32 Seiten, die der normale biometrische Reisepass enthält, kann einen biometrischen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Die Kosten für die erhöhte Seitenzahl betragen 22 Euro zusätzlich zu den jeweiligen Gebühren für den normalen biometrischen Reisepass.
Expresspass
In besonders eiligen Fällen kann der biometrische Reisepass im Expressverfahren (sogenannter Expresspass) ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt dann etwa 2-3 Wochen. Die Kosten für einen Expresspass liegen bei 32 Euro zusätzlich zu den jeweiligen Gebühren für den normalen biometrischen Reisepass.
Notwendige Unterlagen und Terminbuchung
Um Informationen über die für die Beantragung notwendigen Unterlagen zu erhalten, klicken Sie bitte hier.
Kinderreisepass
Seit 1. November 2007 gilt: Der Kinderreisepass wird für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Er wird allerdings von einigen Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt, z.B. den Vereinigte Staaten von Amerika.
Sollten Sie mit einem Kinderreisepass verreisen wollen, kontrollieren Sie bitte in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts (zum Öffnen bitte hier klicken), ob die Bestimmungen Ihres Reiselandes die Einreise von Kindern mit Kinderreisepässen zulassen.
Seit 1. Januar 2021 gilt, dass der Kinderreisepass ab Ausstellung 1 Jahr gültig ist und bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres um jeweils ein Jahr verlängert werden kann. Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt oder ausgestellt worden sind, können ebenfalls bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Die Beantragung eines sechs Jahre gültigen, biometrietauglichen Passes bleibt daneben weiterhin möglich.
Die Kosten für einen Kinderreisepass betragen 26 Euro, für Verlängerung des Kinderreisepasses (mittels eines Aufklebers im Kinderreisepass) 18 Euro. Die Passgebühr ist in Euro festgelegt. Die Botschaft nimmt den Betrag bar in Euro an.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen seit diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument mit Kindereintrag dagegen bis zum Ablauf seiner Gültigkeitsdauer gültig. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, biometrische Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Notwendige Unterlagen
Um Informationen über die für die Beantragung notwendigen Unterlagen zu erhalten, klicken Sie bitte hier.
Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, wenn der Passbewerber beispielsweise sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären biometrischen Reisepasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem vorläufigen Reisepass nicht visumfrei in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen können. Weitere Informationen, in welche Länder Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen können, finden Sie in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts (zum Öffnen bitte hier klicken)
Die Kosten für einen vorläufigen Reisepass betragen 39 Euro. Die Botschaft nimmt den Betrag bar in Euro an.
Notwendige Unterlagen
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Antrag auf Änderung des Wohnortes
Merkblatt – erforderliche Unterlagen
Neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland
Elektronischer Personalausweis
Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Elektronische Personalausweise (ePA) können für alle deutschen Staatsangehörigen ausgestellt werden. Die Deutsche Botschaft Podgorica ist ab dem 1. November 2022 Personalausweisbehörde.
Weitere Informationen finden Sie unter personalausweisportal.de sowie unter barrierefreie Broschüre.
Für Antragsteller ab 24 Jahre hat der elektronische Personalausweis eine Gültigkeit von zehn Jahren, für Antragsteller bis 24 Jahre von sechs Jahren. Eine Verlängerung ist nicht möglich, es muss ein neuer elektronischer Personalausweis beantragt werden.
Verwendung des elektronischen Personalausweises als Reisedokument
Bitte beachten Sie, dass der Personalausweis als Reisedokument zur Einreise nach Montenegro und für Reisen innerhalb des Schengen-Raumes gültig ist.
Ausweisverlust
Sie haben Ihren Reisepass verloren oder wurden bestohlen? Die Deutsche Botschaft Podgorica hilft mit einem Ersatzdokument zur Rückkehr nach Deutschland.
Die Deutsche Botschaft Podgorica ist ermächtigt, bei Verlust des Reisepasses einen sogenannten „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ auszustellen. Dieses Dokument hat eine maximale Gültigkeitsdauer von vier Wochen und berechtigt zur Rückreise auf direktem Weg (Direktflug) nach Deutschland.
Sollten Sie eine Umsteigeverbindung zurück nach Deutschland gebucht haben, muss ein vorläufiger Reisepass (siehe Informationen in der Rubrik „vorläufiger Reisepass“ weiter oben auf dieser Seite) ausgestellt werden, was nur während der Öffnungszeiten der Botschaft möglich ist.
Am schnellsten geht das Verfahren, wenn Sie Fotokopien aller verloren gegangener Ausweispapiere vorlegen können. Gegebenenfalls muss die Botschaft vor Ausstellung Ihre inländische Passbehörde kontaktieren.
Welche Unterlagen sind im Falle eines Ausweisverlustes vorzulegen?
- Personalausweis oder sonstige Urkunden, aus der sich sowohl Ihre Identität als auch die deutsche Staatsangehörigkeit feststellen lässt
- zwei Passfotos (Hinweise zu Passfotos finden weiter oben auf dieser Seite)
- eine polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige (beispielsweise des Polizeihauptquartiers in der Straße Bulevar Svetog Petra Cetinjskog 22 in Podgorica).
Keine Einreise mit als gestohlen oder verloren gemeldeten Dokumenten!
Auch wenn Sie Ihr Reisedokument wiedergefunden und dies den Behörden in Deutschland mitgeteilt haben, kann es sein, dass das Dokument im System der Grenzkontrollstelle noch zur Fahndung ausgeschrieben ist. Die Botschaft rät daher dringend davon ab, mit einem verloren gemeldeten Dokument nach Montenegro einzureisen.
Die montenegrinische Grenzpolizei entscheidet, ob und wann Sie mit einer Fotokopie Ihres im Sachfahndungsnachweis von Interpol ausgeschriebenen Ausweisdokuments einreisen dürfen. In aller Regel beträgt die Wartezeit für die Überprüfung an der Grenze maximal 6 Stunden. Am nächsten auf Ihre Einreise folgenden Werktag beantragen Sie bitte einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ bei der Botschaft, siehe oben.