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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

Artikel

Erreichbarkeiten: Konsulat & Bereitschaftsdienst

In Notfällen erreichen deutsche Staatsangehörige das Rechts- und Konsularreferat (Konsulat) während der Öffnungszeiten der Botschaft unter Nummer + 382 67 997 299.

Außerhalb der Öffnungszeiten steht in dringenden Notfällen der Bereitschaftsdienst der Botschaft unter der Nummer +382 67 211 932 zur Verfügung:

  • Montag – Donnerstag 16.30 – 24.00 Uhr,
  • Freitag 14.00 – 24.00 Uhr,
  • Samstag/Sonntag und Feiertage 08.00 – 24.00 Uhr.

Der Bereitschaftsdienst beantwortet keine Anfragen zu Visa- oder Passangelegenheiten.

Sie können das Konsulat der Botschaft außerdem per Kontaktformular erreichen. Ihre E-Mail wird am nächsten Arbeitstag gelesen und bearbeitet.

Die nationale Notrufnummer: 112

Über die kostenlose Telefonnummer 112 erreichen Sie in ganz Montenegro automatisch die nächstgelegene Rettungsleitstelle und können dort medizinische Notfälle, Unfälle, Feuer und sonstige Notlagen melden. Die Nummer ist aus dem Fest- und jedem Mobilfunknetz anwählbar.

Webseite des montenegrinischen Innenministeriums mit einer Liste der Polizeistationen.

Allgemeine Hinweise: Konsularische Nothilfe für deutsche Staatsangehörige

Was kann und darf die Deutsche Botschaft für Sie tun?

  • bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen;
  • bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freund/innen in Deutschland vermitteln und Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen (Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union, MoneyGram);
  • in besonders gelagerten Einzelfällen bis zum Eingang der Geldüberweisung aus der Heimat ein Überbrückungsgeld auszahlen, das zurückzuzahlen ist;
  • in Fällen, in denen Sie mit den Behörden des Urlaubslandes agieren müssen, für Sie vermittelnd tätig werden;
  • bei Bedarf eine/n Anwalt/Anwältin, Arzt/Ärztin, Dolmetscher/in oder Übersetzungsbüro vor Ort benennen;
  • im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung sicherstellen und Ihre Angehörigen unterrichten;
  • beim Tod eines/r deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich sein.

Was kann und darf die Deutsche Botschaft nicht für Sie tun?

  • Führerschein-/KfZ - Ersatzpapiere ausstellen;
  • Ihre offenen Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten bezahlen;
  • Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren;
  • in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen;
  • für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten;
  • als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden;
  • die Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen;
  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen.

Passverlust

Sie haben Ihren Reisepass verloren oder wurden bestohlen? Die Deutsche Botschaft Podgorica hilft mit einem Ersatzdokument zur Rückkehr nach Deutschland.

Die Deutsche Botschaft Podgorica ist ermächtigt, bei Verlust des Reisepasses einen sogenannten „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ auszustellen. Dieses Dokument hat eine maximale Gültigkeitsdauer von vier Wochen und berechtigt zur Rückreise auf direktem Weg nach Deutschland. Sollten Sie eine Umsteigeverbindung über einen Drittstaat außerhalb des Schengen-Raumes zurück nach Deutschland gebucht haben, muss ggf. ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, was nur während der Öffnungszeiten der Botschaft möglich ist.

Sie können das Verfahren dadurch beschleunigen, indem Sie bei Vorsprache in der Botschaft Fotokopien aller verloren gegangener Ausweispapiere vorlegen. Gegebenenfalls muss die Botschaft vor Ausstellung Ihre inländische Passbehörde kontaktieren.

Welche Unterlagen sind im Falle eines Pass- oder Ausweisverlustes vorzulegen?

  • Personalausweis oder sonstige Urkunden, aus der sich sowohl Ihre Identität als auch die deutsche Staatsangehörigkeit feststellen lässt
  • zwei Passfotos
  • Nachweis einer Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der montenegrinischen Polizei

Kontaktadresse des Polizeihauptquartiers in Podgorica:

Centar bezbjednosti Podgorica
Bulevar Svetog Petra Cetinjskog 22
81000 Podgorica
Tel.: +382 20 241 964
Tel.: +382 20 224 804
Fax: +382 20 243 872
Notruf bei der Polizei : 122 oder +382 20 622-222
E-mail: pjpodgorica.rukovodilac@policija.me


Geldverlust

Bei Geldverlust kann die Deutsche Botschaft Podgorica Kontakt zu Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln und Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen.

Überweisungen von Deutschland aus sind z. B. über Reisebank oder Western Union möglich bei:

  • allen Geschäftsstellen der Reise Bank AG und Cash Express GmbH an fast allen großen Bahnhöfen, Flughäfen und Grenzübergängen bzw. Fährhäfen, meist 7 Tage in der Woche geöffnet, allerdings nicht rund um die Uhr, sondern in der Regel zwischen 08.00 Uhr-20.00 Uhr.
  • bei der jeweiligen Hausbank in Deutschland, diese reicht den Auftrag an die Reise Bank weiter (Geldtransfer dauert länger als bei direkter Einzahlung bei der Reisebank).
  • Postämtern mit Postbank-Service (Western Union Service der Postbank). Die Postbank wickelt den Transfer nicht über die Reisebank ab, sondern direkt mit den Western Union-Agenten im betreffenden Land.
  • Auskünfte erteilt:die Hotline der ReiseBank unter der Nummer +49 1805 225822 der Internetservice der Reisebank unter www.reisebank.de
  • die Hotline der Postbank Saarbrücken (Western Union Service) unter Tel.: +49 180 3030330.

Auszahlungen

Auszahlungen sind an allen Western Union Filialen in Montenegro möglich. Einzahlende bei der ReiseBank oder Postbank werden über mögliche Auszahlungsstellen informiert. Einige Postfilialen in Montenegro bieten Dienste von Western Union an. Die Voraussetzungen für die Auszahlung richten sich nach montenegrinischem Recht. In der Regel wird bei der Auszahlung die Vorlage eines Ausweises verlangt. Mehr erfahren Sie auf der Internetseite von Western union.

Unter folgendem Link finden Sie sämtliche in Montenegro tätigen Banken.

Krankheit/Unfall

Die nationale Notrufnummer in Montenegro ist die 112. Die ADAC-Notrufzentrale erreichen Sie unter +49 89 22 22 22.

Die ärztliche Versorgung in Montenegro entspricht nicht immer deutschen Standards. Eine medizinische Erstversorgung ist in der Regel jedoch auch in Montenegro gesichert. Es wird dringend geraten, vor Reiseantritt eine Auslandsreisekrankenversicherung sowie eine Rücktransportversicherung abzuschließen und regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichendem Umfang mit sich zu führen.

Liste der Krankenhäuser in Montenegro

Informationen für Opfer von sexueller Nötigung und Gewalt

Das hier eingestellte Informationsblatt soll deutschen Staatsangehörigen in Montenegro, die Opfer von sexueller Nötigung oder Gewalt geworden sind, helfen, fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, ob und wie sie:

  • ärztlichen Rat einholen und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen;
  • den Vorfall den örtlichen Polizeibehörden melden können;
  • nach einer Vergewaltigung oder einem sexuellen Übergriff in Montenegro mit den montenegrinischen Strafverfolgungsbehörden Kontakt aufnehmen;
  • in Montenegro Rat und Hilfe von nicht – staatlichen Stellen ersuchen können.

Informationsblatt

Festnahme

Die Behörden von Montenegro sind durch die Wiener Konvention verpflichtet, die deutsche Botschaft unverzüglich zu unterrichten, sofern der/die Verhaftete dies verlangt. Leider kennt nicht jede/r Polizeibeamt/in dieses internationale Abkommen. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung informieren zu können.

Hinzuziehung einer Anwaltskanzlei

In Montenegro besteht kein Anwaltszwang. Es ist jedoch in den meisten Fällen ratsam, sich von einem/r hier zugelassenen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin vor Gericht vertreten zu lassen. Ein/e Pflichtverteidiger/in, der/die für das Tätigwerden keine Gebühren von Ihnen verlangt, wird nur bei bestimmten Delikten gestellt (z. B. bei Minderjährigen oder Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren bestraft werden können etc.). Alternativ oder in den Fällen, in denen keine Pflichtverteidigung gestellt wird, können Sie auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl beauftragen. Hierbei ist Ihnen die Botschaft behilflich.

Bitte klicken Sie hier, um die Anwaltsliste der Botschaft aufzurufen.

Haftbesuche

Konsularbeamte dürfen inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. Sie vergewissern sich, welche Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob die Behandlung korrekt ist und ob Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend sind. Auf Wunsch unterrichtet die Botschaft die Angehörigen. Die Botschaft hat keine Einflussmöglichkeit auf das Strafverfahren an sich.

Festnahmen bei Doppelstaatern

Wenn Sie Doppelstaater sind und neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, ist konsularische Hilfe - wenn überhaupt - nur eingeschränkt möglich. Die montenegrinischen Behörden betrachten Sie dann als ihre/n eigene/n Staatsbürger/in.

Todesfall

Versterben deutsche Staatsangehörige im Ausland, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im Sterberegister des zuständigen Standesamts beurkundet werden. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Die Antragstellung ist nicht an eine Frist gebunden und somit jederzeit möglich.

Um Anträge auf Beurkundung des Todes eines/r Deutschen in Montenegro kümmert sich normalerweise das montenegrinische Bestattungsunternehmen, das zuvor von den Angehörigen entsprechend bevollmächtigt wurde. Der Antrag kann von Antragsberechtigten auch direkt beim zuständigen Standesamt (Innenministerium von Montenegro) gestellt werden.

Welches Standesamt ist zuständig?

Für die Beurkundung des Todes eines/r Deutschen im Ausland ist in erster Linie das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die den Antrag stellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin für die Bearbeitung des Antrags zuständig.

Antragsberechtigung

Bei einem Sterbefall sind nebeneinander antragsberechtigt die Eltern und die Kinder der verstorbenen Person sowie der (letzter) Ehegatte oder Lebenspartner. War der/die Verstorbene adoptiert, können nur die Adoptiveltern den Antrag als Eltern stellen. Das Antragsrecht als Ehegatte oder Lebenspartner setzt voraus, dass die Ehe oder Lebenspartnerschaft erst durch den Tod des Betroffenen aufgelöst worden ist. Leibliche und angenommene Kinder des Verstorbenen sind gleichermaßen antragsberechtigt, nicht aber weitere Abkömmlinge.

Ist keine antragsberechtigte Person mehr vorhanden, kommt nur die gerichtliche Feststellung des Todes in Frage (§ 39 ff. Verschollenen Gesetz).

Beizufügende Nachweise und Unterlagen

Die nachfolgende Aufzählung beruht auf Erfahrungswerten und ist nicht abschließend. Das zuständige Standesamt in Deutschland kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen. Alle fremdsprachigen Urkunden müssen notariell in die deutsche Sprache übersetzt werden. Gegebenenfalls akzeptiert das Standesamt internationale (Geburts-) Urkunden.

  • Nachweis über den Sterbefall (Sterbeurkunde, kann diese nicht vorgelegt werden, sonstige Nachweise über den Sterbefall (z.B. Totenschein)
  • bei einem ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde
  • bei verheirateten Verstorbenen: Eheurkunde/ beglaubigter Eheregisterausdruck der letzten Ehe
  • bei Eheauflösung zusätzlich: Sterbeurkunde oder rechtskräftiger Beschluss über die Todeserklärung, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, ggf. Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung
  • Beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Verstorbenen
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen
  • Beglaubigte Kopie des Reisepasses bzw. Passersatz oder Personalausweises des Anzeigenden.

Bestattungsunternehmen in Montenegro:

Firma D.O.O. „Barlovic Company“

Djona Barlovic

Adresse: Totosi bb

85360 Ulcinj

Telefonnummer: +382 67 300 600

+382 69 081 246

E- Mail: garant@t-com.me

Welche Unterlagen benötigt das montenegrinische Bestattungsunternehmen, um die Überführung des Leichnams zu übernehmen und diesen nach Deutschland zu transportieren bzw. ordnungsgemäß zu bestatten:

  • Vollmacht der Familienangehörigen zur Übernahme des Leichnams vom Aufbewahrungsort (z. B. Hotel, Krankenhaus, Notfallstation, Gerichtsmedizin), für Kühlung und die Bestattung bzw. für den Transport des Verstorbenen bis zum vereinbarten Bestimmungsort
  • Pass und Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Namen der Eltern des Verstorbenen (für die Beantragung der Sterbeurkunde)

Bei einer Sarg- / Urnenüberführung:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer und E-MailAdresse eines von den Angehörigen zu beauftragenden Bestattungsinstituts in Deutschland

Bei einer Sargüberführung stellt die Botschaft einen Leichenpass aus.

In Montenegro gibt es keine Möglichkeit zur Einäscherung, dies kann aber in Belgrad erledigt werden. Bei einer Urnenüberführung stellt die Botschaft eine Urnenbescheinigung aus.

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