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Gebühren
Gebühren, © colourbox.de
Gebührenübersicht für Amtshandlungen der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Podgorica
Passangelegenheiten
Reisepass mit 32 Seiten, für Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre | 101,00 EUR |
Reisepass mit 32 Seiten, für Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre | 68,50 EUR |
Reisepass mit 48 Seiten, für Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre | 123,00 EUR |
Reisepass mit 48 Seiten, für Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre | 90,50 EUR |
Expresszuschlag | 32,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass, Gültigkeit 1 Jahr | 70,00 EUR |
Personalausweis (ab 24 Jahre) | 67,00 EUR ab 01.11.2024: 78,00 EUR |
Personalausweis (unter 24 Jahre) | 52,80 EUR ab 01.11.2024: 63,80 EUR |
Reiseausweis zur Rückkehr (bei Passverlust), Gültigkeit für die Rückreise, max. 1 Monat | 52,00 EUR |
Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), erhöhen sich die Gebühren um folgende Beträge:
- Reisepass (ab 24 Jahren) - 70,00 EUR
- Reisepass (unter 24 Jahren) - 37,50 EUR
- Personalausweis (ab 24 Jahren) - 13,00 EUR
- Personalausweis (unter 24 Jahren) - 13,00 EUR
Visaangelegenheiten
Die Bearbeitungsgebühr von 90,00 EUR für (Schengen-) Kurzzeitvisa (Aufenthalte bis zu 90 Tage) sowie 75,00 EUR für (Nationale-) Langzeitvisa (Aufenthalte länger als 90 Tage) ist bei Antragstellung in der Visastelle bar oder per internationaler Kreditkarte zu entrichten.
Ausnahmen:
- Kinder unter 6 Jahren, Schüler/innen und begleitendes Lehrpersonal auf Studien- oder Bildungsreisen sowie Forscher/innen (nur für Forschungszwecke) werden von allen Schengen-Staaten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit von der Visagebührenpflicht für Aufenthalte bis zu 90 Tage befreit, für minderjährige Antragstellende gilt der reduzierte Betrag von 45,00 EUR.
- Für Kinder unter 16 Jahren gilt für nationale Visa der reduzierte Betrag von 37,50 EUR
- Von Familienangehörigen von EU / EEA / EFTA - Bürgern/innen und Stipendiat/innen sind keine Gebühren zu entrichten.
Konsularangelegenheiten
Unterschriftsbeglaubigung in familienrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Namenserklärung) | 79,50 EUR |
Unterschriftsbeglaubigung in sonstigen Angelegenheiten | 56,50 EUR |
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) | 26,00 EUR |
Beurkundung von Willenserklärungen | 95,00 EUR |
Konsularische Bescheinigung mit Vorlage (z. B. Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses) | 34,00 EUR |
Konsularische Bescheinigung ohne Vorlage | 70,50 EUR |