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Gebühren

Mann mit Kugelschreiber und Papier tippt auf Taschenrechner.

Gebühren, © colourbox.de

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Gebührenübersicht für Amtshandlungen der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Podgorica

Passangelegenheiten

Reisepass mit 32 Seiten, für Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre

101,00 EUR

Reisepass mit 32 Seiten, für Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre

68,50 EUR

Reisepass mit 48 Seiten, für Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre

123,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten, für Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre

90,50 EUR

Expresszuschlag

32,00 EUR

Vorläufiger Reisepass, Gültigkeit 1 Jahr

70,00 EUR

Personalausweis (ab 24 Jahre)

67,00 EUR

ab 01.11.2024: 78,00 EUR

Personalausweis (unter 24 Jahre)

52,80 EUR

ab 01.11.2024: 63,80 EUR

Reiseausweis zur Rückkehr (bei Passverlust), Gültigkeit für die Rückreise, max. 1 Monat

52,00 EUR

Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), erhöhen sich die Gebühren um folgende Beträge:

  • Reisepass (ab 24 Jahren) - 70,00 EUR
  • Reisepass (unter 24 Jahren) - 37,50 EUR
  • Personalausweis (ab 24 Jahren) - 13,00 EUR
  • Personalausweis (unter 24 Jahren) - 13,00 EUR


Visaangelegenheiten

Die Bearbeitungsgebühr von 90,00 EUR für (Schengen-) Kurzzeitvisa (Aufenthalte bis zu 90 Tage) sowie 75,00 EUR für (Nationale-) Langzeitvisa (Aufenthalte länger als 90 Tage) ist bei Antragstellung in der Visastelle bar oder per internationaler Kreditkarte zu entrichten.

Ausnahmen:

  • Kinder unter 6 Jahren, Schüler/innen und begleitendes Lehrpersonal auf Studien- oder Bildungsreisen sowie Forscher/innen (nur für Forschungszwecke) werden von allen Schengen-Staaten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit von der Visagebührenpflicht für Aufenthalte bis zu 90 Tage befreit, für minderjährige Antragstellende gilt der reduzierte Betrag von 45,00 EUR.
  • Für Kinder unter 16 Jahren gilt für nationale Visa der reduzierte Betrag von 37,50 EUR
  • Von Familienangehörigen von EU / EEA / EFTA - Bürgern/innen und Stipendiat/innen sind keine Gebühren zu entrichten.


Konsularangelegenheiten

Unterschriftsbeglaubigung in familienrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Namenserklärung)
79,50 EUR
Unterschriftsbeglaubigung in sonstigen Angelegenheiten
56,50 EUR
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien)
26,00 EUR
Beurkundung von Willenserklärungen
95,00 EUR
Konsularische Bescheinigung mit Vorlage (z. B. Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses)
34,00 EUR
Konsularische Bescheinigung ohne Vorlage
70,50 EUR
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