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Visum Geschäfts-/Dienstreise

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Grundsätzliche Hinweise

Unterlagen die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt bis zu 15 Tagen, in Einzelfällen auch länger.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Falsche oder unvollständige Angaben sowie falsche und verfälschte Unterlagen führen regelmäßig zur Ablehnung des Antrags.

Es besteht KEINE Notwendigkeit, für die Erlangung eines Vorsprachetermins sowie die Zusammenstellung eines Visumantrags externe Dienstleister wie z.B. eine Reiseagentur einzuschalten. Diese verlangen für ihre Tätigkeit zum Teil sehr hohe Bearbeitungsgebühren. Sie finden sämtliche erforderlichen Informationen auf der Internetseite der Botschaft und können die genannten Tätigkeiten daher problemlos ohne kostspielige Unterstützung Dritter bewältigen.

Erforderliche Unterlagen

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge im Original mit einer Kopie bei der Antragstellung vorzulegen.

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:

Ein (1) vollständig in deutscher Sprache ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.

Eine (1) Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (siehe: Fotomustertafel)

Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten nach der geplanten Rückkehr, mindestens zwei freien Seiten und nicht älter als 10 Jahre alt

Kopie der Seite 2 des Reisepasses und eventueller Schengenvisa, ggf. frühere Reisepässe und Kopien früherer Visa aus Schengenstaaten, Großbritannien, USA, Kanada

Nachweis einer Reisekrankenversicherung für den beantragten Aufenthaltszeitraum (gültig für alle Länder im Schengenraum, mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro)

Flugreservierung einschließlich Rückflug

Unterkunftsnachweis für die Dauer des Aufenthalts (z.B. Hotelreservierung oder Nachweis einer anderweitigen Unterkunft, ggf. Firmenunterkunft oder Privatunterkunft)

I. Nachweise zum Reisezweck:

Original der Einladung des Geschäftspartners aus Deutschland mit Angaben zum Reisezeitraum, Reisezweck sowie zur Finanzierung der Reise

Nachweis der Geschäftskontakte zum einladenden Unternehmen (Rechnungen, vormalige Treffen, vorangegangene Korrespondenz, etc.)

bei Messebesuch: Eintrittsticket für den geplanten Messebesuch und Einladung eines Ausstellers oder Ausstellerausweis

II. Nachweise zur beruflichen/wirtschaftlichen Verwurzelung

Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers, mit der der Reisezweck u. die Funktion des Mitarbeiters bestätigt wird (inkl. Aktueller Firmenregisterauszug des Arbeitgebers)

⬜ von der Bank unterzeichnete und abgestempelte Kontoauszüge der letzten sechs Monate

bei Selbständigen aktuelles Firmenregister seiner Firma

Nachweis von Immobilien- oder Grundbesitz

III. Nachweise zur familiären Verwurzelung, soweit zutreffend

Heiratsurkunde

Familienregisterauszug

Kopien der Reisepässe von Ehegatten und Kindern oder Geburtsurkunde/Personalausweis/Identitätskarte

IV. Nachweise zur Finanzierung der Reise

Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den geplanten Aufenthalt, z.B. unterzeichnete und abgestempelte Kontoauszüge der letzten sechs Monate

Gehaltszettel der letzten drei Monate

Verpflichtung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz des Einladers (Wortlaut: „Vor- Nachname Verpflichtet sich gem. §§ 66-68 AufenthG für alle im Zusammenhang mit dem Besuch von…entstehenden Kosten aufzukommen. Dies schließt evtl. notwendige Erstattung öffentlicher Leistungen und Rückführung in das Heimatland ein.“)

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Montenegrinisch

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch Vorlage eines mindestens seit sechs Monaten bestehenden legalen Aufenthaltstitels mit 1 Kopie, mindestens drei Monate nach geplanter Rückkehr gültig.

Gebühr

Visumgebühr in Höhe von 80,- €. Zahlbar in bar bei Antragstellung.

Vollständigkeit

Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift



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