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Nationales Visum - Blaue Karte EU (18g AufenthG)

12.12.2023 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

Für die Vorsprache zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin, welcher nur über unser Terminvergabesystem gebucht werden kann.

Unterlagen die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.

Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.

Das Visum bedarf der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. zwei Monate, in Einzelfällen auch länger.

Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Allgemeine Informationen

Die Blaue Karte EU gemäß § 18g AufenthG richtet sich an qualifizierte Arbeitskräfte und IT-Spezialisten, die in einer ihrer Qualifikation angemessenen Tätigkeit mit einem festgelegten Mindestgehalt beschäftigt werden sollen.

Darunter fallen:

  • Fachkräfte mit einem Bruttogehalt von mindestens 43.800,00 € (2023) / 45.300,00 € (2024) im Jahr, die einen als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss oder den Abschluss eines tertiären Bildungsprogrammes nachweisen.
  • Fachkräfte mit einem Bruttogehalt von mindestens 39.682,80 € (2023) / 41.041,80 € (2024) im Jahr, die als Berufseinsteiger Ihren als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss oder tertiären Bildungsabschluss* nicht länger als drei Jahre vor Visumsbeantragung erworben haben.
  • Fachkräfte mit einem Bruttogehalt von mindestens 39.682,80 € (2023) / 41.041,80 € (2024) im Jahr, die einen als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss erworben haben und in einem Engpassberuf, z.B. als Naturwissenschaftler/-innen, Mathematiker/-innen, Ingenieur/-in, Arzt, IKT-Fachkraft oder Führungskraft, arbeiten. Eine abschließende Auflistung der Berufe finden Sie hier.
  • IT-Spezialistinnen und Spezialisten mit einem Bruttogehalt von mindestens 39.682,80 € (2023) / 41.041,80 € (2024) im Jahr, die mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie innerhalb der letzten sieben Jahre vor Visumsbeantragung vorweisen.

Die Erteilung einer Blauen Karte EU setzt voraus, dass das konkrete Arbeitsplatzangebot eine Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten vorsieht. Weiterführede Informationen zum Thema Arbeiten und Leben sowie eine Liste aller sogen. Engpassberufe in Deutschland finden Sie hier: Make it in Germany.de

* Tertiäres Bildungsprogramm: Das tertiäre Bildungsprogramm muss mit einem Hochschulabschluss gleichwertig sein und mindestens drei Jahre Ausbildungsdauer erfordern. Dabei muss es einem Ausbildungsniveau entsprechen, das in der Bundesrepublik Deutschland mindestens der Stufe 6 der Internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED 2011) oder der Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens zugeordnet ist. Ein Beispiel für einen solchen Ausbildungsabschluss ist der „Meister“.

Erforderliche Unterlagen

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Bitte die Liste als Ausdruck vorlegen. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:

Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Belehrung nach § 82 Abs. 1 Satz 6 AufenthG – Pflicht zur Mitteilung eines Arbeitgeberwechsels und Änderungen des Arbeitsverhältnisses

Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots

Ggf. Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

⬜ Aktuelles biometrisches Passbild (siehe: Foto-Mustertafel)

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett freien Seiten)

Einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit einer Kopie
Für den Erhalt einer Blauen Karte EU gelten Gehaltsgrenzen. Diese werden jährlich durch das Bundesministerium des Inneren bekanntgegeben. Das erforderliche Mindestbruttogehalt beträgt:

  • 39.682,80 € brutto (2023) / 41.041,80 € brutto (2024) für sogen. Engpassberufe z. B. als Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieur, Arzt, IT-Fachkraft oder Führungskraft
  • 43.800,00 € brutto (2023) / 45.300,00 € brutto (2024) für alle anderen Berufe

Qualifikationsnachweise: Hochschulabschluss (mit Beiblatt) im Original und mit einer Kopie

Nachweise über die Anerkennung des Abschlusses:
- Ausdruck aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule
oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)
- Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) im Original mit einer Kopie
oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission).
- Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original und mit einer Kopie (z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation).
Näheres zum Thema Anerkennung unter: Anerkennung in Deutschland

⬜ Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz:
Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als Montenegrinisch

Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch einen mindestens sechs Monate bestehenden legalen Aufenthaltstitel.

Gebühr

Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in bar.

Vollständigkeit

Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift


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